14.02.2007 - 5 Einrichtung von 6 Planstellen für die Jugendber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mi., 14.02.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 9:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beschluss:
- vertagt
Beratung
Herr Haase stellt den Antrag, die Vorlage zurückzustellen, da sich der gesamte Jugendbereich noch im Umbruch befinde und daher derzeit Bedenken bestehen, dort jetzt Dauerstellen einzurichten. Weiterhin stelle sich die Frage, ob die AR.GE als Kooperationspartner für zukünftige Maßnahmen zur Verfügung stehe.
Herr Schabram vertritt die Auffassung, dass der Bereich Jugendberufshilfe und die dortigen Förderungsmöglichkeiten im Personal- und Verwaltungsausschuss in Gänze dargestellt werden sollen, bevor einzelne Maßnahmen beschlossen werden können. Er macht darauf aufmerksam, dass, wenn die Fördermittel in Zukunft entfallen würden, die Qualifikationen der jetzt zur Diskussion stehenden Mitarbeiterschaft nicht in der Verwaltung benötigt werden.
Frau Verheyen kritisiert, dass in der Vorlage nicht der Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 23.01.2007 wiedergegeben ist.
Herr Lindgens erläutert, dass der Kinder- und Jugendausschuss der Stelleneinrichtung zugestimmt habe und macht deutlich, dass die Problematik in der arbeitsrechtlichen Verlängerung der derzeitigen befristeten Arbeitsverträge liege. Weiterhin sagt er eine Darstellung der gesamten Thematik im Personal- und Verwaltungsausschuss zu.
Frau Weinkauf stellt fest, dass der Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses nicht eindeutig sei und rechtlich einwandfreie Arbeitsverträge auch hiermit nicht möglich seinen.
Frau Kleinholz erinnert daran, dass die nächste Personal- und Verwaltungsausschusssitzung erst am 25.04.2007 stattfinde, die befristeten Arbeitsverträge jedoch schon zum 31.03.2007 enden.
Frau Weinkauf betont, dass dieses Projekt im Rahmen der Jugendberufshilfe sehr wichtig sei und die dort zurzeit befristet tätigen Mitarbeiter/innen sich bewährt haben. Sie stellt allerdings in Frage, ob nicht alle zwei Jahre neue Kräfte eingestellt werden können, da das betreute Klientel nur ein halbes Jahr in der Maßnahme sei und daher der Beschäftigungszeitraum länger sei als der Betreuungszeitraum.
Frau Verheyen und Herr Mattes weisen darauf hin, dass nicht die zeitliche Betreuung des Klientels die Problematik darstelle, sondern die Qualität und Kontinuität der Arbeit, da hierbei die Sozialisierungsprobleme im Vordergrund stünden. Sie führen aus, dass dieses Thema ernst genommen werden müsse, um dem Klientel überhaupt eine Chance zu geben, daher sei die Kontinuität der Arbeit hierbei der wichtigste Aspekt.
Frau Weinkauf schlägt vor, dass nach einer entsprechenden Darstellung dieser Thematik am 28.02.2006 im Hauptausschuss oder im Rahmen einer Sondersitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses im März abschließend entschieden werden soll.