11.01.2007 - 10 Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Nacken erläutert kurz die  Vorlage der Verwaltung und weist darauf hin, dass nach Auffassung der Verwaltung der Verzicht auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung nicht in jedem Fall zu einer Verbesserung der Zeitabläufe führe. Man werde daher in bestimmten Fällen, insbesondere bei komplexen Planungen, bei denen großes Interesse in der Bürgerschaft zu erwarten sei, auch weiterhin eine frühzeitige Information für die Öffentlichkeit durchführen.

 

Herr Kriesel ergänzt hierzu, dass durch eine rechtzeitige Einbeziehung von Bürgern und auch Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit bestehe, bestimmte Belange bereits vor der Erarbeitung des Rechtsplanes zur öffentlichen Auslegung zu berücksichtigen und damit eine ansonsten eventuell notwendige erneute Offenlage zu vermeiden.

 

Für die SPD-Fraktion betont Herr Plum, dass man eine frühzeitige Einbindung der Bürgerinnen und Bürger für sinnvoll erachte. Man bitte die Verwaltung darum, dies auch bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen sicherzustellen und eine Möglichkeit zu finden, Investoren in bestimmten Fällen zur Durchführung einer Bürgerinformation zu verpflichten, auch wenn dieser Verfahrensschritt nicht gesetzlich vorgeschrieben sei.

 

Herr Kriesel führt aus, dass dies vertraglich abgesichert werden könne.

 

Für die Fraktion der Grünen begrüßt Frau Prof. Dr. Schröteler-von Brandt die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise hinsichtlich der Bürgerbeteiligung, eine prozess- und problemorientierte Vorgehensweise könne sich im gesamten Verfahren auszahlen. Für ihre Fraktion stelle sich nun die Frage, ob seitens der Verwaltung bereits eine Einschätzung vorgenommen werden könne, in welchem Maße sich die Gesetzesänderung in der praktischen Anwendung auswirke, insbesondere im Hinblick auf den Beratungsumfang im Umweltausschuss, auf die veränderte Zeitachse und auch auf das Öko-Konto.

 

Herr Kriesel erklärt hierzu, dass man bislang keine Erfahrungswerte habe, eine Einschätzung sei daher schwierig.

 

Herr Wiezorek erläutert ergänzend, dass die Umweltbelange als Bestandteile der Abwägung auch weiterhin nachvollziehbar dargestellt werden müssten. Zum Öko-Konto sei festzuhalten, dass die bisherige Rechnung nicht in jedem Fall tauglich gewesen sei. Die neue Regelung gebe nun die Möglichkeit, die Innenstadtentwicklung zu fördern und im Außenbereich restriktiver vorzugehen, insgesamt werde den Umweltbelangen damit Rechnung getragen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, für alle zukünftigen Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (Innenentwicklung der Städte) in einem Scoopingtermin die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt zu untersuchen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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