06.03.2007 - 6 Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion zur Sitzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Ratsfrau Dr. Wolf nimmt auf die Vorlage Bezug, die ausführe, dass die Prüfpflicht die Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen der Bauordnung NRW treffen würde. Die Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde beschränke sich zunächst darauf, im Zweifel, also anlassbezogen, die Sachkundigenbescheinigung vorlegen zu lassen, die dokumentiere, dass die gesetzlich geforderte Prüfung erfolgt sei. Gemäß Runderlass hätten die Unteren Bauaufsichtsbehörden keinen Anlass von sich aus die Vorlage der Dichtheitsbescheinigung zu verlangen. Bekannt, so Ratsfrau Dr. Wolf, sei, dass 2/der Leitungen undicht seien. Daher stelle sich ihr die Frage, warum man in Kenntnis dieser Tatsache nicht von vornherein behördlicherseits einfordere, die Dichtheit der Leitungen prüfen zu lassen.

 

Herr Wiezorek erläutert, dass die Behörde nach den Vorschriften der Bauordnung zunächst außen vor sei und die Verpflichtung den Eigentümer treffe. Im Erdreich verlegte oder unzugängliche Grundleitungen seien nach der Errichtung oder der Änderung auf Dichtheit zu prüfen und zwar in Abständen von höchstens 20 Jahren. Für bestehende Grundleitungen müsse die erste Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden und in Wasserschutzgebieten gelte eine kürzere Frist und zwar bis zum 31.12.2005. Der richtige Zeitpunkt zur Überprüfung müsse seines Erachtens mit einer möglichen Kanalsanierung harmonisieren. Es mache keinen Sinn, den Eigentümer zur Handlung zu verpflichten, wenn dann der Kanal noch defekt sei und umgekehrt gelte dies genauso.

 

Zurzeit überprüfe der Fachbereich Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Stadtentwicklung, wie man in Zukunft vorgehen könne. Danach werde ein Handlungskonzept erarbeitet.

 

Herr Alt-Küpers führt zur Diskussion aus, dass ein Sanierungsprogramm der Kanäle ja bereits seit mehr als 10 – 15 Jahren laufe und dies vor dem Hintergrund, dass 20 % der Abwässer in der Erde verschwinden würden. Seines Erachtens nutze es nichts, die Kanäle zu sanieren, wenn die Hausanschlüsse außen vor bleiben würden. Es seien jetzt viele Kanäle überholt worden. Daher müsste man eigentlich, wenn man das Ganze ernsthaft betreibe, relativ kostengünstig die Nachweise von den Hauseigentümern erbringen lassen.

 

Ratsherr Corsten kann sich dieser Auffassung nicht anschließen. Seines Erachtens sei es nicht so, dass die öffentlichen Kanäle in dem Maße saniert worden seien, wie es hätte geschehen sollen. Es seien zwar Großsammler gebaut worden, im Kleinen sei die Kanalsanierung jedoch sträflich vernachlässigt worden. Er persönlich habe schon etwas dagegen, die Undichtigkeitsprüfung den Hauseigentümern alleine auf´s Auge zu drücken. Das Problem liege auch in der Sanierung der Kanäle und da müsse man berücksichtigen, dass dies auch wiederum Einfluss auf die Kanalgebühren habe und zu einer Belastung aller Bürgerinnen und Bürger führe. Er finde den von Herrn Wiezorek und in der Vorlage dargestellten Ansatz in Ordnung. Agieren solle man nur dort, wo direkte Fälle akut betroffen seien. Da wo die Stadt im Rahmen der Kanalleitungen saniere, sollten dann auch die Hauseigentümer aufgefordert werden, zu agieren und auf Dichtigkeit prüfen zu lassen.

Diese Vorgehensweise könne man im Übrigen den Hauseigentümern auch verständlich vermitteln. Eine grundsätzliche Prüf- und Meldepflicht lehne er strikt ab, nicht nur aufgrund des dann in Kauf genommenen hohen Aufwandes.

 

Herr Wiezorek erklärt, dass in den Fällen, in denen schon saniert worden sei, in den nächsten

20 – 30 Jahren nichts mehr passieren werde und man seines Erachtens nicht generell eine Prüfung verlangen sollte. Wenn in diesen Fällen jedoch akut irgendwo agiert werden müsste, z. B. vorrangig in Trinkwasserschutzgebieten oder Thermalquellenbereichen, dann habe dies Priorität und dann müsse auf jeden Fall die Prüfung durch die Haueigentümer verlangt werden.

 

Herr Dr. Griese unterstützt dieses abgestufte Konzept und die vorgeschlagene Strategie. Er findet es gut, dass vorrangig in Fällen wie in Trinkwasserschutzgebieten und Thermalquellenbereichen mit Priorität agiert und bei akuten Vorfällen die Dichtigkeitsprüfung von den Hauseigentümern auch verlangt werde. Darüber hinaus bittet er, sobald ein Ergebnis über das Erarbeitungskonzept des Fachbereich Umwelt und der Stadtplanung vorliege, dies im Umweltausschuss vorzustellen.

 

Ohne weitere Diskussion fasst der Umweltausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

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Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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