13.03.2007 - 8 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 13.03.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Beratung
a.)
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird ein Ratsantrag der CDU – Fraktion wegen des Zustandes der Pflasterflächen in der Stadt Aachen sowie eine kurze Stellungnahme der Fachabteilung hierzu verteilt.
Der Vorsitzende, Ratsherr Haase führt aus, dass die Pflasterflächen extrem schadhaft seien ( Pflastersteinparodontose ). Da die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt Aachen liege, auch in Bereichen der Aussengastronomie, sei hier dringender Handlungsbedarf gegeben. Die Mittel müssen zwingend und zeitnah bereitgestellt werden, sonst nähmen die Schäden sehr schnell zu.
Frau Odekerken berichtet, dass im Laufe der Zeit sehr viel geschehen sei, um die Neubildung von schadhaften Stellen zu verhindern. In der Tat seien durch den Einsatz der Kehrmaschinen die Fugen ausgesaugt und vergrößert worden, sodass Dreck und auch Scherben sich in den Fugen festsetzten und nicht ausgekehrt werden können. Dies sähe nicht nur unschön aus, sondern birge auch Gefahren.
Die zuständigen Kollegen des Aachener Stadtbetriebes seien dabei, Lösungen wie z.B. geeignete Fugenmasse, geändertes Bürstenwerk etc. zu finden und experimentieren mit diversen Materialien. Sobald eine Lösung gefunden sei, werde diese vorgestellt. Frau Odekerken geht davon aus, dass zur nächsten Sitzung des Betriebsausschusses am 08.05.2007 eine entsprechende Vorlage gefertigt sei.
Herr Dezernent Möller weist nochmals darauf hin, dass die Schäden in der Hauptsache durch die Kehrmaschinen hervorgerufen würden, bei Handkehrungen gäbe es keinerlei Probleme. Er gibt zu Bedenken, dass die Strasse zum Vermögen zähle und das Unterlassen der Unterhaltung von Strassen das Vernichten von Vermögen bedeute.
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis.
b.)
Im Rahmen der Personalentwicklung und Personalförderung unterrichtet die Betriebsleitung den Ausschuss darüber, dass bis zum Jahr 2000 die Stadt sich bei der Absolvierung von zusätzlichen Studiengängen an den entstehenden Kosten beteiligt habe. Hier sei in der Regel ein Zuschuss in der Höhe von maximal 3000 Euro gewährt worden. Seit dem Jahr 2001 sei eine solche Förderung nicht mehr erfolgt.
Dem Betriebsausschuss sei aus einer der letzten Sitzungen bekannt, dass der Stadtbetrieb die Förderung und Entwicklung eigenen Personals für richtig halte, weil letztlich die Erschließung und systematische Weiterentwicklung des Leistungspotentials der Mitarbeiter/Innen sich nur positiv für den Stadtbetrieb auswirken könne.
So gebe es ein postgraduales Fernstudium an der Uni Kassel mit dem die wissenschaftliche Weiterbildung anwendungsorientiert, berufsbegleitend angeboten werde. Zu erreichen sei ein Managementzertifikat für die öffentliche Verwaltung „Master of Public Administration ( MPA )“
Die über ein solches Zusatzstudium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten wären auch über den Stadtbetrieb hinaus für die Zentralverwaltung nutzbar.
Für den Stadtbetrieb wäre die Förderung einer Person aus dem Bereich der kaufmännischen Abteilung möglich. Die Betriebsleitung stehe einer solchen Förderung positiv gegenüber, wolle aber die Meinung des Betriebsausschusses hierzu erfahren.
Nach einer kurzen Diskussion, an der sich die Ratsfrauen Kuck und Dr. Wolf sowie die Ratsherren Corsten und Haase beteiligen, fasst der Vorsitzende das Meinungsbild des Ausschusses so zusammen, dass eine Förderung zur Personalentwicklung positiv gesehen werde und die Betriebsleitung dies in ihrem Verantwortungsbereich eigenständig entscheiden solle.
c.)
Es liegt der Betriebsleitung ein Antrag des Vereins „Aachener Engel e. V“ vor, die eine unter Denkmalschutz stehende Grabstätte auf dem Westfriedhof erwerben wollen. Der Verein will die Unterhaltung des Grabmals selbst übernehmen, für den Erwerb aber wesentlich geringere Gebühren zahlen und die Grabstätte entsprechend des Nutzungsrechtes mit „eigenen“ Personen belegen.
Da die Satzung zur Zeit noch keine Möglichkeit für eine solche Genehmigung vorsehe, soll der Antrag in den „Aufgabenkatalog“ zur Änderung der Friedhofssatzung aufgenommen werden.
Der Verein Aachener Engel wird im Einvernehmen mit dem Betriebsausschuss entsprechend angeschrieben.
Informationen zum Verein Aachener Engel sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.