08.05.2007 - 5 Mitteilungen der Betriebsleitung

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Beratung

Die Betriebsleitung erklärt, dass es zu den Themen

a) Vierteljahresbericht des Stadtbetriebes und die möglichen Auswirkungen von NKF auf den Stadtbetrieb                                   b) Pflasterflächen in der Stadt Aachen

c) Rekommunalisierung der Müllabfuhr in den Stadtbezirken   u n d

d) Umrüstung der Restabfallbehälter

Mitteilungen gebe.

 

Zu a)

Vierteljahresbericht des Stadtbetriebes und mögliche Auswirkungen von NKF

 

Hierzu erläutert Herr Thalau, Leiter "Finanzen und Controlling" des Stadtbetriebes, den aktuellen Sachstand.

Die positive Entwicklung des Aachener Stadtbetriebes soll auch im Wirtschaftsjahr 2007 fortgeschrieben werden. Dabei steht die Herausforderung im Mittelpunkt, den im Wirtschaftsplan dargestellten Konsolidierungsbeitrag von 1 Mio. € zur Entlastung des städtischen Haushaltes zu realisieren.

Dieser soll aufgrund organisatorischer Optimierungen sowie der Reduzierung von Fremdvergaben geleistet werden. Bei Betrachtung des bisherigen Geschäftsjahres sei der Aachener Stadtbetrieb auf einem guten Weg dieses angestrebte Ziel zu erreichen. Sämtliche Aufwandspositionen liegen gemessen am Planansatz im Soll. Eine schriftliche Ausfertigung der Quartalsberichte 2007 werde den Ausschussmitgliedern auf der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses vorgelegt. Aufgrund noch nicht abgeschlossener Systemarbeiten (Anlagenbuchhaltung) sowie der Plausibilitätsprüfung von Datenströmen (Personalkosten) sei daher über das erste Quartal nur mündlich berichtet worden. Zudem seien auch noch Schnittstellenprobleme hinsichtlich von Zuständigkeiten und offene Finanzfragen im Bereich der Straßenunterhaltung zu klären.

Zu den möglichen Auswirkungen von NKF erklärte Herr Thalau zunächst, dass es sich hierbei um einen Rechnungsstil handele. Gemäß den Vorschriften der EigVO NW stehe den Eigenbetrieben ein Wahlrecht zu, ihre Buchhaltung entweder nach NKF oder der Doppelten Kaufmännischen Buchführung nach dem HGB  auszurichten. Für den Aachener Stadtbetrieb sei sich nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung für die Rechnungslegung nach HGB entschieden worden, was gleichzeitig auch bei der Einrichtung des SAP-Systems Berücksichtigung fand. Sämtliche Module und Einstellungen wurden hiernach ausgerichtet. Ob darüber hinaus Berührungspunkte zum künftig in der Zentralverwaltung eingesetzten NKF bestehen, befinde sich derzeit in Klärung. Eine entsprechende Anfrage wurde an die Stadtkämmerei gerichtet, damit mögliche Schnittstellen frühzeitig erkannt und geregelt werden können.

 

Herr Beigeordneter Möller erklärt zum Sachvortrag von Herrn Thalau, dass es wichtig sei, für den Stadtbetrieb eine klare Schnittstellenregelung zu treffen. Es könne nicht sein, dass der Stadtbetrieb nur die Finanzverantwortung, aber sonst dann keinen Einfluß in der jeweiligen Sache habe.

Herr Maier, stellv. Betriebsleiter, macht dies noch an unterschiedlich beantragten Nutzungen von Grünflächen deutlich. Der Stadtbetrieb sei so nicht Eigentümer dieser Flächen, sondern nur der operative Unterhalter. Es sei deshalb wichtig zu klären, wer die erforderlichen Genehmigungen ausstelle. Die Betriebsleitung sei deshalb in Überlegungen, ähnlich wie die Sondernutzungssatzung auch für die Nutzung von Grünflächen einen entsprechenden Regelungsvorschlag zu erarbeiten.

 

Ratsfrau Dr. Wolf bittet die Betriebsleitung für die nächste Sitzung des Betriebsausschusses um einen Bericht über die Beseitigung des wilden Mülls an den Containerstandorten und die dafür entstehenden Kosten.

 

Herr Höne erkundigt sich nach den Terminen hinsichtlich des Abbaus der Papiercontainer.

Hierzu erklärte Herr Maier, dass im Oktober diesen Jahres mit einem kontinuierlichen Abbau begonnen werde.

 

Zu b) Pflasterflächen

 

Hierzu erläutert Frau Odekerken, Leiterin "Straßenunterhaltung und Brückenbau" (E 18/9) den derzeitigen Sachstand und hebt hervor, dass in Aachen rund 50.000 qm Natursteinpflasterflächen zu bearbeiten seien. Jede einzelne Fläche müsse untersucht werden, damit ihr baulicher Zustand beschrieben werden könne. Dies sei vor allem wichtig für die einzuleitenden und durchzuführenden Unterhaltungsmaßnahmen.

 

Durch die Betriebsleitung wird den Ausschussmitgliedern die Beschlusslage des Verkehrsausschusses vom 28.04.2007 bekannt gegeben:

 

"Die Verwaltung wird beauftragt:

1. die bereits bestehenden Pflasterflächen neu einzuschlämmen,

 

2. für neu angelegte Pflasterflächen, aber auch für neu eingeschlämmte Pflasterflächen soll eine maschinelle Reinigung für vier Jahre ausgeschlossen werden,

 

3. auf dem Gerätemarkt nach Maschinen zu suchen, die eine fugenschonende Reinigung von Pflasterflächen ermöglichen,

 

4. die Fachdiskussion weiter zu verfolgen und über Erkenntnisse zur Lösung der Problematik unaufgefordert zu berichten."

 

Zwischen Dezernat III und der Betriebsleitung sei vereinbart, dass der Fachbereich Planung (FB 61) und der Stadtbetrieb eine gemeinsame abschließende Vorlage zur Lösung der Problematik erstellen werden.

 

Der Vorsitzende des Betriebsausschusses, Ratsherr Haase, erklärt, dass er aus der Diskussion schließe, dass der Betriebsausschuss den Beschluss des Verkehrsausschusses zur Kenntnis nehme, aber als Betriebsausschuss  in eigener Zuständigkeit bemüht sein werde, dem Inhalt des Beschlusses nahe zu kommen.

 

Herr Blees, CDU-Fraktion, erklärt hierzu, dass er den Beschluss des Verkehrsausschusses nicht zur Kenntnis nehmen wolle, weil man sich schon dazu bekennen müsse, als  Politik in der  Gesamtheit in Vorjahren für die Herstellung und Unterhaltung solcher Flächen einfach die falschen Beschlüsse gefasst habe.

 

Ratsfrau Kuck bittet nach Beendigung der Diskussion über die Unterhaltung der Pflasterflächen die Betriebsleitung darum, in ihren Mitteilungen, Bescheiden und Vordrucken mit Außenwirkung möglichst bürgernah zu formulieren und z.B. die verwendeten Vordrucke hierauf entsprechend zu prüfen.

 

Der Vorsitzende erkundigt sich nach dem Sachstand der Integration der Aufgaben des Baubetriebshofes in den Stadtbetrieb.

Hierzu erklären Frau Odekerken und die Betriebsleitung, dass die erforderlichen Umsetzungsprozesse hierfür angelaufen seien.

Die Frage sei von daher positiv zu beantworten. Das werde auch deutlich an der beabsichtigten Umbaumaßnahme auf dem Betriebsgelände am Freunder Weg.

 

Beigeordneter Möller erklärt hierzu ergänzend, dass er Frau Odekerken als Leiterin der Abteilung Straßenunterhaltung und Brückenbau ja bereits seit längerer Zeit kenne und ihr bescheinige, dass sie an den Zielsetzungen der Integration zum Stadtbetrieb tatkräftig mitwirke. Aus seiner Sicht mache es auch Sinn, die operativen Aufgaben der Straßenunterhaltung vom Stadtbetrieb wahrnehmen zu lassen, weil allein schon im Zusammenwirken mit der Stadtreinigung mittelfristig wirtschaftliche Ergebnisse erzielt werden könnten.

 

Zu c) Rekommunalisierung der Müllabfuhr in den Stadtbezirken

 

Hierzu erklärt die Betriebsleitung, dass der Stadtbetrieb dem Rat in seiner nächsten Sitzung einen Zwischenbericht vorlegen werde.

Inhalt sei, dass der Stadtbetrieb die Absicht habe, den Antrag umzusetzen. Es sei aber hierfür zwingend erforderlich, dass der Stadtbetrieb zunächst eine eigene Wirtschaftlichkeitsberechnung mache. Aus dieser müsse für die Politik ersichtlich sein, ob eine Übernahme sich in der Tat wirtschaftlicher für die Gebührenzahler darstelle als das bisher praktizierte Verfahren der Fremdvergabe.

In diesem Zusammenhang dürfe der Stadtbetrieb auch nicht außer Acht lassen, dass möglicherweise Teilbereiche auf den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) aus wirtschaftlichen Gründen übertragen werden könnten. Der Stadtbetrieb gehe davon aus, dass der Antrag in der Septembersitzung behandelt werden könne.

 

Ratsfrau Kuck erklärt hierzu, dass es natürlich richtig sei eine eigene Berechnung zu machen und der Politik vorzulegen. Die Politik gehe davon aus, dass mit einer Übernahme auch Einspareffekte zu erzielen seien.

 

Herr Blees erkläutert, dass der Antrag inhaltlich in der CDU diskutiert wurde. Er befürchte allerdings, dass es zu Klagen von Privaten kommen könne, weil die Stadt ihnen etwas wegnähme. Eine Übernahme durch den Stadtbetrieb könne nur zugestimmt werden, wenn in der Tat dabei etwas für die Gebührenzahler raus komme. Er erwarte deshalb eine abgewogene Entscheidung des Stadtbetriebes.

 

In diesem Zusammenhang teilt der Vorsitzende, Ratsherr Haase, mit, dass es Absicht der Mehrheitsfraktionen sei, für die Problematik der Gebührenstruktur als auch für einen möglichen Abfuhrrhythmus eine sog. Planungszelle einzurichten. Dieses Modell der Bürgerbeteiligung werde von der UNI-Wuppertal durchgeführt. Man habe mit diesem Modell bereits sehr gute Erfahrungen in Bayern und Hessen gemacht. Dieses Modell funktioniere ungefähr so, dass es 4 Planungszellen geben sollte, die jeweils mit 25 Personen besetzt sei. Diese Personen würden nach dem Zufallsprinzip aus dem Einwohnermelderegister ausgesucht. Diese Planungszellen würden Arbeitsgruppen bilden, die sich im Laufe der Behandlung der Thematik, rund 2 bis 3 Tage immer wieder neu zusammensetzten. Als Ergebnis erwarte man dann ein Bürgergutachten, dass als Entscheidungshilfe für die Politik diene.

Ein ähnliches Verfahren habe man ja bereits mit der Zukunftswerkstatt für das Frankenberger Viertel durchgeführt. Aus Sicht der Mehrheitsfraktionen handele es sich um ein gutes Modell der Bürgerbeteiligung das zu Konfliktminimierung beitragen könne.

 

Herr Blees erklärt hierzu, dass er ein solches "Palaver" überhaupt nicht nachvollziehen könne. Es sei schließlich nicht die CDU-Fraktion gewesen, die sich für ein neues Gebührenmodell verweigert habe, sondern die Fraktion der Grünen. In der interfraktionellen Arbeitsgruppe habe man schließlich Einigkeit darüber erzielt, dass man ein 3-Säulen-Modell wolle. Auch ohne die Fraktion der Grünen hätte die SPD-Fraktion mit der CDU-Fraktion und der FDP sich im vergangenen Dezember für dieses Modell entscheiden können. Immerhin hätte man dann guten Gewissens vertreten können, dass man mit einem positiven Beschluss gut 75 % der Bürgerschaft vertreten hätte. Das jetzt beabsichtigte Verfahren der Bürgerbeteiligung über eine Planungszelle halte er für feige, weil man Verantwortung nicht tragen wolle.

 

Ratsfrau Kuck weist darauf hin, dass ihre Fraktion auch für die Einrichtung einer solchen Planungszelle sei. Man könne doch nicht an den Tatsachen vorbeisehen, dass in allen Fraktionen offen zu Tage treten würde, dass die Bürgerinnen und Bürger aus den Bezirken gegen Bürger und Bürgerinnen der B 0 stimmten. Bei der Planungszelle handele es sich um eine wirkliche Beteiligung der Bürger. Damit könne eine wirkliche Befriedung der Gebührenproblematik im Abfallbereich erreicht werden. Im übrigen sei nachlesbar und bewiesen, dass sich gerade Planungszellen in vielen anderen Städten in Deutschlands bewährt hätten.

 

Nach Abschluss der Diskussion bittet die Betriebsleitung den Ausschussvorsitzenden bei Einbringung des Ratsantrages zur Einrichtung einer Planungszelle darauf zu achten, dass der Stadtbetrieb hierbei eine absolut neutrale Rolle zu spielen habe. Von daher sei es auch nicht Aufgabe des Stadtbetriebes diesen Antrag federführend zu bearbeiten oder gar einen Auftrag zu erteilen. Der Stadtbetrieb sei für die Stadt, die nach wie vor die Gebührenhoheit habe, lediglich als Dienstleister für die Gebührenbedarfsberechnung aktiv. Es wäre deshalb sicherlich sinnvoll über diesen Antrag mit der Stadtkämmerin und/oder Herrn Oberbürgermeister zu sprechen, um eine Bearbeitungszuständigkeit zu finden.

Inwieweit die Vorfinanzierung der Kosten für die Durchführung einer Planungszelle nach Vorlage des Bürgergutachtens und Entscheidung des Rates dann in die Abfallgebühren eingestellt werden könnten, müsse noch geprüft werden.

 

Zu d) Umrüstung der Abfallgefäße

 

Hierzu erkläutert die Betriebsleitung, dass der Stadtbetrieb das Ausschreibungsverfahren zur Anschaffung der Restabfallbehälter durchgeführt habe. Für die Umrüstung sei noch eine gute Öffentlichkeitsarbeit erforderlich, die vom Stadtbetrieb in die Wege geleitet werde. Während der Umrüstungsphase, etwa Juli bis Ende d .J., würde der Stadtbetrieb allerdings Anträge zur Änderung von Abfallgefäßen nicht bearbeiten können. Allerdings würden die Gebührenzahler/innen nicht schlechtergestellt.

 

 

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