27.11.2007 - 9 Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachenhier: ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Hierzu führte die Betriebsleitung aus, dass die Friedhofsgebühren auch für das Jahr 2008 stabil gehalten werden können. Lediglich die Auffahrtgebühren müssten erhöht werden, weil durch das Befahren der Friedhofswege mit Klein-LKW’s durch gewerbliche, auf dem Friedhof in der Grabpflege operativ arbeitende Gärtnereien, Beschädigungen verursacht werden. Eine nachträgliche Feststellung, welchem gewerblichen Betrieb ein Schaden zugerechnet werden könne, sei kaum möglich. Von daher sei eine direkte Schadenregulierung nicht durchführbar. Mit den höheren Einnahmen werde der Kostenaufwand für durchzuführende Reparaturen gemindert.

 

Außerhalb dieses Tagesordnungspunktes wies der Vorsitzende des Betriebsausschusses die Betriebsleitung darauf hin, dass der Planungsausschuss sich damit befasse, aus der St. Franziskuskirche an der Vaalser Straße im Bereich des Westfriedhofes eine Grabeskirche zu machen. Der Betriebsausschuss habe sich ja bereits im letzten Jahr mit dieser Angelegenheit befasst und kein positives Votum für ein solches Vorhaben abgegeben. Man müsse jetzt einmal die neuen Berechnungen abwarten und dann erneut die Angelegenheit im Betriebsausschuss beraten.

In diesem Zusammenhang erwähnte Ratsherr Corsten, dass auch noch das Thema „Friedwald“ in der Verwaltung diskutiert werde. Unter Hinweis darauf, dass die Stadt bereits 28 Friedhöfe mit hohem Kostenaufwand betreibe, sehe er eine Notwendigkeit für einen weiteren Friedhof nicht, zumal es auch nach der jetzigen Friedhofssatzung in Aachen Baumbestattungen gebe.

 

Auf die Frage von Ratsfrau Kuck nach alternativen Bestattungsformen antwortet der zuständige Abteilungsleiter, Herr Küpper, dass es Überlegungen diesbezüglich gäbe. So könne man sich vorstellen, auf einer Fläche des Friedhofs im Rahmen einer Urnenbestattung durch die Hinterbliebenen einen Baum pflanzen zu lassen.

Der stellv. Betriebsleiter Maier begrüßte grundsätzlich das Prüfen alternativer Bestattungsformen, verwies aber ausdrücklich auf das Patentrecht, welches seht schutzorientiert sei. Die Friedwald GmbH achte sehr genau darauf, dass Bestattungsformen nicht auch nur in die Nähe des Friedwaldgedankens zu bringen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1545&TOLFDNR=22700&selfaction=print