07.02.2007 - 10 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Es liegen folgende schriftliche Mitteilungen der Verwaltung als Tischvorlage vor:

 

1.                  Auszug der Niederschrift Bezirksausschuss Aachener Stadtbetrieb bezüglich Biotonnen im Stadtbezirk

2.                  Dankschreiben an die Bezirksvertretung bezüglich Verfügungsmittel

3.                  Vermerk des Bezirksamtes Brand vom 27.12.2006 zum Ortstermin: Bepflanzung Schutzwall, Kunstrasenplatz

4.                  Mitteilung für die Bezirksvertretung Brand vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen vom 15.12.2006 zu Behinderungen der Feuerwehr durch zugeparkte Fahrgassen in Aachen-Brand

5.                  Umbau Brander Markt/Marktstraße und Wolferskaul

Hierzu teilt Frau Krott vom Bezirksamt Aachen-Brand mit, dass der Fachbereich Umwelt noch kurzfristig eine Vorlage für die heutige Sitzung gefertigt hat.

 

      Mündliche Mitteilungen:

 

6.                  Trägerdienst auf dem Friedhof Kolpingstraße

Frau Krott teilt mit, dass zukünftig der Trägerdienst durch Bestattungsunternehmen übernommen werden sollen. Für die Stadtbezirke Brand und Eilendorf konnte mit dem Aachener Stadtbetrieb darüber Einigkeit erzielt werden, dass zunächst für weitere 6 Monate der Trägerdienst durch die Mitarbeiter der Regiekolonne durchgeführt wird.

7.                  Weiterhin werden auf dem oberen Teil des Friedhofes 10 – 15 neue Obstbäume gepflanzt.

8.                  Der Ausbau der Straße Wolferskaulwinkel soll nach Karneval beginnen. Während der Bauphase wird es für die Anwohner ca. 2 Monate keine Zufahrtsmöglichkeit geben. Hierüber werden die Anwohner von der Verwaltung benachrichtigt.

9.                  Das Textilmuseum hat einen Termin zur Besichtigung auf den 29.03.2007 um 17:00 Uhr vorgeschlagen. Die Bezirksvertretung ist damit eingeladen.

Frau Steffens vom Bezirksamt Aachen-Brand teilt mit, dass das Ordnungsamt Kenntnis darüber erhalten hatte, dass in der Gaststätte Königs, Freunder Landstraße eine s. g. Werbeveranstaltung stattfinden sollte. Da weder der erforderliche Antrag des Veranstalters nach der Gewerbeordnung gestellt wurde, noch die Vorlage der Reisegewerbekarte erfolgte, war die Veranstaltung zu untersagen. Der Veranstalter war an dem besagten Tag jedoch nicht erschienen, so dass Polizei und Ordnungskräfte der Stadt nicht einzuschreiten brauchten. Die eintreffenden Gäste wurden vom Bezirksamt entsprechend informiert.

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