18.12.2007 - 9 Anträge / Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Di., 18.12.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Beratung
Herr Ziemons teilt mit, dass der Hausverein
(Trägerverein) Vereinshaus Nirmer Straße einen Antrag auf Sanierung und
Erweiterung der Mehrzweck- und Ausstellungshalle am Vereinhaus Nirmer Straße
gestellt habe. Der Hausverein Nirmer Straße bittet die Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf sowohl um finanzielle als auch um immaterielle Unterstützung.
Herr Verheyen (CDU) begrüßt die Initiative des
Hausvereins. Auch sei er angetan davon, dass bereits Lösungswege aufgezeigt
werden. Nun gelte es bei den anstehenden Haushaltsberatungen die
Haushaltsstelle mit Geld zu füllen. Allerdings werfe die Erweiterung der
Mehrzweck- und Veranstaltungshalle an der vorgesehenen Stelle auch Fragen
hinsichtlich der weiteren Nutzung des Vereinshofes auf. Kann die Feuerwehr noch
mit ihren Einsatzfahrzeugen den Hof befahren, spielende Kinder noch den
Vereinshof benutzen und sind Kirmesveranstaltungen noch durchführbar? Er möchte
die Planung vor Ort vorgestellt bekommen und schlägt einen Ortstermin am
22.01.2008, um 17.00Uhr, also vor Beginn der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, mit dem Hausverein vor.
Der Bezirksvorsteher möchte, dass die Verwaltung vorab
prüfen solle, ob bei Durchführung der Baumaßnahme die Zuwegung des Vereinshofes
über die Birkstraße bzw. Auf dem Foerberich möglich sei.
Herr Schäfer (SPD) erkennt in der Planung die von seiner
Fraktion favorisiert Größe einer
Veranstaltungshalle. Die SPD-Fraktion habe in der Sitzung vom 20.03.2007
eine kleine Halle mit ca. 199 Plätzen favorisiert. Die Erweiterung komme somit
dem Anliegen seiner Partei entgegen. Allerdings verspüre er leichtes Unbehagen,
wenn er daran denke, dass andernorts ein von Vereinen genutztes Haus abgerissen
werde. Er erinnere an die Querelen um das Sandhäuschen. Er frage sich aber
auch, wie stehen die Vereine zu einer Betreibergesellschaft? Der Hausverein
habe sich bisher zu einer Betreibergesellschaft nicht geäußert. Er vermisse
eine derartige Rückmeldung. Die Vergabe der Mehrzweck- und Ausstellungshalle
könne nicht kostenlos erfolgen. Über Benutzungsgebühren müsse nachgedacht
werden, wenn u.a. andere Verein bzw. Personen die Halle nutzen wollen.
Herr Verheyen (CDU) erklärt, dass dem Hausverein
klargemacht werden müsse, dass auch fremde Vereine bzw. Gesellschaften und
Personen die Halle nutzen können. Darüber hinaus frage er sich, ob die Halle
auch einmal in der Woche von Jugendlichen als Jugendzentrum genutzt werden
könne?
Herr Römer (CDU) kann keine Parallelen zum Sandhäuschen
erkennen. Die Nutzung der relativ kleinen Halle verursacht keinen so hohen
Aufwand wie das Objekt Sandhäuschen im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg. Auch sei
die Nutzung der hiesigen Mehrzweckhalle wesentlich intensiver.
Herr Ziemons antwortet, dass die bisherige Vergabepraxis
durch den Hausverein und die Verwaltung gezeigt habe, dass eine
Betreibergesellschaft absolut nicht erforderlich sei. Selbstverständlich könne
jeder Verein oder Gesellschaft die Halle nutzen. Über eventuelle
Benutzungsgebühren könne die Bezirksvertretung zu einem späteren Zeitpunkt
entscheiden, wenn sich herausstellt, dass dies überhaupt notwendig ist. Wichtig
sei jedoch jetzt, das Projekt planungsrechtlich auf solide Füße zu stellen.
Diesbezüglich habe er einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorbereitet.
Herr Schäfer (SPD) fordert ein klares Konzept für die
Vergabe und Vermietung der Räumlichkeiten.
Die Nutzung der Halle dürfe für die Stadt Aachen kein
Verlustgeschäft werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt mir 12
Stimmen dafür und 1 Stimmenthaltung, dass das Gebäudemanagement bezüglich des
Anbaues an das Vereinshaus Nirmer Straße im Hinblick auf eine mögliche
Erweiterung dieses Anbaues bis zur Birkstraße ein Raumprogramm erarbeiten soll
für eine Versammlungsstätte bis zu 199 Personen, mit Toilettenanlage, Küche,
Garderobe und allen Elementen, die ein solches Bauvorhaben genehmigungsfähig
machen. Gleichzeitig sind die erforderliche Umwidmung, die Abstimmung mit dem
Bauordnungsamt und alle weiteren, planungsrechtlich erforderlichen Schritte zu
klären. Sobald das Gesamtprojekt planungsrechtlich auf sicheren Füßen steht,
soll es der Bezirksvertretung vorgestellt werden. Bezüglich der
Projektfinanzierung wird die Bezirksvertretung im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2008 einen entsprechenden Beschluss fassen.
Hinsichtlich der Kostenermittlung kann berücksichtigt werden, dass die Vereine
alle Arbeiten selbst ausführen werden, die sie aus der Sicht des
Gebäudemanagements ausführen können.