07.03.2007 - 4 Weiterentwicklung des Verkehrslandeplatzes Aach...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum:
- Mi., 07.03.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Zunächst erläutert Herr Zink die Verwaltungsvorlage im Rahmen einer videounterstützten Dokumentation.
Bezirksvorsteher Corsten weist darauf hin, dass im Falle einer Zustimmung der Tatsache, dass der Verkehrslandeplatz sowohl durch Geschäfts- als auch durch Freizeitverkehr in Anspruch genommen wird, Rechnung getragen werden müsse, da die umliegenden Wohngebiete aufgrund dessen täglich bis in die späten Abendstunden mit Fluglärm konfrontiert würden.
Bezirksvertreter Schulz erkundigt sich, wie die Anteile auf Geschäftsverkehr, Flugschule und Sportverkehr verteilt sind. Er fragt, wie es zu einer Schallreduzierung im Ortsteil Verlautenheide in einer Großenordnung von 6 db (A) kommen könne. Schließlich möchte er genauere Angaben zu den angesprochenen Investitionen erfahren.
Bezirkvertreter Kogel fragt, auf welcher Basis die Lärmreduzierungen bemessen wurden. Er erkundigt sich, wer die Einzelgenehmigungen erteilt. Schließlich fragt er, warum drei Start- und Landebahnen gebaut werden sollen.
Bezirksvertreterin Deloie erkundigt sich nach der Anzahl der Arbeitsplätze vor und nach den geplanten Maßnahmen.
Auch Bezirksvertreter Starmanns wünscht genauere Angaben zur Lärmreduzierung in der hier beschriebenen Größenordnung. Nach seiner Auffassung erfolgt der am meisten störende Lärm durch die Benutzung von Schleppwinden und durch Oldtimer-Flugzeuge. Schließlich fragt Herr Starmanns nach der Genehmigung des Verkehrslandeplatzes.
Herr Zink führt aus, dass die Einrichtung im Jahre 1914 als Kriegsflugplatz – ohne Genehmigung – gegründet wurde. Im Zusammenhang mit den derzeit geplanten Maßnahmen wird ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet, so dass – im Falle eines erfolgreichen Abschlusses – der Verkehrslandeplatz auch rechtlich einwandfrei eingeordnet werden kann.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden auch Lärmmessungen – mit verschiedenen Flugzeugtypen – durchgeführt (bisher Prognosen). Alle Flugzeuge – auch die Oldtimer – müssen über eine Zulassung verfügen; solange dies der Fall ist, dürfen sie auch grundsätzlich von der Nutzung des Platzes nicht ausgeschlossen werden.
Derzeit verfügt der Verkehrslandeplatz Aachen-Merzbrück und die dort ansässigen Unternehmen über ca. 100 Arbeitsplätze. Hochgerechnet auf der Basis des Gewerbegebietes Aachener Kreuz könnten langfristig ca. 4000 Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden.
Es finden keine Versiegelungen der Start- und Landebahnen statt. Die dritte Bahn ist für den Windenschlepp vorgesehen.
Die Einzelgenehmigungen werden durch die Luftaufsicht in Abstimmung mit der FAM erteilt.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsüberlegungen ist zu berücksichtigen, dass ein längerfristiger Vertrag mit der Luftrettung abgeschlossen werden soll, so dass sich die geplanten Investitionen rechnen würden.
Für die starke Schallreduzierung sind u. a. folgende Punkte ausschlaggebend: Der Dauerschallpegel ist niedriger geworden. Die Flugzeuge wurden mit Schalldämpfer ausgestattet. Eine große Rolle spielen darüber hinaus die veränderten Abstände zur Wohnbebauung sowie die Veränderung der Flughöhe. Die Berechnungsgrundlagen für die Lärmreduzierung werden nachgereicht.
Der Anteil der Sportflieger ist höher als der Wirtschaftsverkehr.
Es folgen nun Fragen verschiedener Anwohner zum Thema, die von Herrn Zink beantwortet werden.
Schließlich erläutert Frau Grehling noch einmal die Finanzierung und Rechtslage. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass der heutige Grundsatzbeschluss Voraussetzung für die Einleitung weiterer Verfahrensschritte ist.
Bezirksvertreterin Becker hält die Maßnahme aus Gründen des Klimaschutzes für „unsinnig“. Sie fragt Frau Grehling, warum die Stadt Aachen trotz des bestehenden Nothaushaltes diese Maßnahme unterstütze.
Frau Grehling antwortet, dass die Stadt Aachen erst im Jahr 2009 merkliche Zuschüsse (31.400,00 €) leisten müsse. Zu diesem Zeitpunkt erwarte sie einen strukturellen Haushaltsausgleich. Danach übernehme die Städteregion die Verpflichtungen. Im ungünstigsten Fall sei in 2010 mit einem Zuschuss von 42.000,00 € zu rechnen.
Es folgt eine weitere Aussprache unter Beteiligung der Herren Starmanns, Schulz und Zink.
Beschluss (mit einer Gegenstimme):
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Verschwenkung der Start- und Landebahn zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt unter dem Vorbehalt, dass
1. alle Gesellschafter der Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (FAM) gleichlautende Beschlüsse fassen und eine finanzielle Beteiligung gemäß ihrer Gesellschaftsanteile vornehmen und
2. die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt,
wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt stimmt unter dem o.a. Vorbehalt der Verschwenkung der Start- und Landebahn auf dem Verkehrslandeplatz Aachen - Merzbrück mit einer nutzbaren Länge von ca. 825 m bzw. 940 m um ca. 10° auf der Basis des Status quo (Stand: 31.12.2004; Nachtflugverbot, 3,0 t Abfluggewicht, 5,7 t mit Einzelsondergenehmigung) zu, wenn
a) der Ausbau für Verlautenheide zu der prognostizierten Llärmreduzierung führt und die hierzu ggfs. Erforderlichen Maßnahmen – ggfs. Vertraglich abgesichert – ergriffen werden und die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben durchgesetzt wird,
b) Segelflugzeuge ausschließlich mit Winden geschleppt werden,
c) der Wochenendflugverkehr stark eingeschränkt und der Flugverkehr an Werktagen ab 18.00 Uhr generell begrenzt wird,
d) die Zulassung von (Oldtimer-)Flugzeugen wegen der erheblichen Emissionen zukünftig untersagt wird.
Dem Vertreter der Stadt Aachen in der Gesellschafterversammlung der FAM GmbH wird empfohlen, entsprechend abzustimmen.
In der Zeit von 19.07 Uhr bis 19.18 Uhr erfolgt eine
Pause.