24.10.2007 - 16 Behandlung von Anträgen nach § 11 der Geschäfts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Die Anträge der SPD-BF vom 22.07.2007 (Herstellung eines Fußweges im Gewerbegebiet Aachen-Oberforstbach – Pascalstraße/Nerscheider Weg) und vom 31.07.2007 (Parksituation am Friedhof Lichtenbusch) werden von der Bezirksvertretung einstimmig qualifiziert.

 

Der Antrag der CDU-BF vom 28.09.2007 (Bericht über Hochwassersituation in Kornelimünster) wird auf Antrag der CDU-BF mit der Erweiterung um die Hochwassersituation in den Orten Hahn und Friesenrath von der Bezirksvertretung einstimmig qualifiziert.

 

Die CDU-BF beantragt, den Antrag der Grüne-BF vom 07.10.2007 (Beteiligung der Jugendgruppen im Bezirk an politischen Entscheidungen) nicht zu qualifizieren. Die Ablehnung ist nicht gegen den Grundtenor des Antrages gerichtet, aber es können hier in der Bezirksvertretung keine Sonderrechte eingeführt werden. Die politische Bildung muss anders sichergestellt werden, hierzu haben die Jugendlichen ausreichende alternative Möglichkeiten.

 

Die SPD-BF ist der Auffassung, dass sich in der Bezirksvertretung auch Gedanken zur politischen Einbindung von Jugendlichen gemacht werden sollten. Der Antrag der Grüne-BF sollte vielleicht dahingehend umformuliert werden, was die Bezirksvertretung tun kann, das politische Engagement der Jugendlichen zu fördern bzw. zu erhöhen.

 

Herr Büchel erläutert hierzu die Möglichkeiten, die die Geschäftsordnung bietet und schlägt ebenfalls vor, den Antrag entsprechend dahingehend zu ändern, dass die Bezirksvertretung beraten sollte, wie sie Jugendlichen Politik näher bringen bzw. das Interesse an der Politik wecken kann.

 

Herr Gosten wird dem Antrag weder zustimmen noch ihn ablehnen. Der Antrag sollte dem Rat zwecks Änderung der Geschäftordnung vorgelegt werden.

 

Nachdem die Grüne-BF der Änderung ihres Antrages zustimmt, wird der so geänderte Antrag von der Bezirksvertretung einstimmig qualifiziert.

 

Der zusätzliche Antrag der CDU-BF vom 22.10.2007 (Straße Bergfeld im nicht asphaltierten Teil im Bereich des Wasserwerkes) wird von der Bezirksvertretung einstimmig qualifiziert.

 

 

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