24.10.2007 - 5 Straßenschäden auf der Kierstraßhier: Antrag d...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 

Frau Odekerken berichtet mündlich und führt aus, jede Baumaßnahme eines Versorgungsträgers stellt natürlich einen Eingriff in den Bestand einer Straße dar. Die Kierstraß hatte bereits vor den Arbeiten Schäden, die fotografisch dokumentiert wurden. Danach war die Straße bereits zuvor in einem schlechten Zustand und ist nach den Arbeiten nicht deutlich schlechter geworden. Eine absolute Änderung des derzeitigen Zustandes der Fahrbahn kann nur ein Neubau bringen. Frau Odekerken präsentiert der Bezirksvertretung Aufnahmen der Kierstraß, die den Zustand der Fahrbahn vor und nach den Versorgungsträgerarbeiten dokumentieren.

 

Die SPD-BF verdeutlicht, dass die Kierstraß nicht nur ein Wirtschaftsweg, sondern auch eine Anliegerstraße ist und die Stadt ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen muss.

 

Frau Odekerken informiert, die Stadt nimmt ihre Sorgfaltspflicht auch wahr; Unfallgefahren bestehen derzeit in der Kierstraß nicht. Von den Versorgungsträgern und Baufirmen kann nicht das abverlangt werden, was über das Maß hinausgeht.

 

Die CDU-BF hätte sich gewünscht, die Verwaltung hätte zunächst ein abklärendes Gespräch mit den betroffenen Anwohnern geführt und eine mehrmalige Beratung in der Bezirksvertretung wäre nicht erforderlich gewesen.

 

Hierzu entgegnet Frau Odekerken, ein Gespräch mit den Anwohnern hat im Vorfeld stattgefunden. Kurze Zeit danach ging über das Dezernat die schriftliche Eingabe der Anwohner ein, was dazu geführt hat, dass nunmehr auch die Politik eingeschaltet wurde.

 

Für die SPD-BF ist deutlich, dass bei einem Neubau der Kierstraß auch Anliegerkosten geltend gemacht werden müssen. Unter diesem Aspekt würde sich die Frage stellen, ob die Bezirksvertretung bereit wäre, einem Neubau zuzustimmen.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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