06.06.2007 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Frage von Herrn Frank Bohle (Historisches Institut) an die Verwaltung:

Herr Bohle führt aus, dass er mit Erstaunen festgestellt habe, dass Rat und Verwaltung über die weitere Zukunft der stadtgeschichtlichen Sammlung in der Burg Frankenberg noch nicht befunden haben. Ebenfalls ist nach seinen Erkenntnissen nicht erkennbar, dass eine Paketlösung im Rahmen der Route Charlemagne angedacht sei.

 

Oberbürgermeister Dr. Linden weist in seiner Antwort darauf hin, dass zur Burg Frankenberg viele Initiativen in der Vergangenheit gestartet wurden und dass auch eine dieser Initiativen eine Nutzung sowohl als Bürgerzentrum wie auch als Teilausstellung des stadtgeschichtlichen Museums in Vorbereitung sei. Er weist auch nochmals darauf hin, dass stadthistorische Elemente in der Route Charlemagne enthalten seien und spricht als Beispiele das Verwaltungsgebäude Katschhof, das Grashaus und die Pfarrkirche St. Paul an.

Frage von Frau Romy Lang, Aachen, an die Verwaltung:

Frau Lang macht deutlich, dass sich gegen die Tierhaltung der Familie B. in Krauthausen eine Bürgerinitiative gegründet habe. Es seien in der Zwischenzeit 8 519 Unterschriften dagegen gesammelt worden und die Bürgerinitiative setze sich dafür ein, dass die Stadt Aachen ein grundsätzliches Tierhalteverbot gegen die Familie B. erwirke.

 

Sie überreicht dem Oberbürgermeister 6 Ordner mit den Unterschriftslisten.

 

Der Oberbürgermeister weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sei und erst nach Abschluss desselbigen die Stadt von ihren Vollstreckungsmöglichkeiten Gebrauch machen würde. In Bezug auf die Gewaltentrennung vertritt er die Auffassung, jetzt eine Resolution vorzubescheiden und der Familie B. auf Dauer die Tierhaltung zu verbieten. Abschließend weist er nochmals auf die rechtsmittelfähige Angelegenheit hin.

 

Die Bürgerinitiative “Pferdefreundliche Stadt Aachen? Tierhalteverbot für Familie B.!” verteilt eine Informationsbroschüre, in der auf die Missstände in der Tierhaltung der Familie B. eingegangen und die Forderung nach einem Tierhalteverbot erhoben wird.

 

Zusatzfrage von Frau Romy Lang, Aachen, an Frau Bürgermeisterin Verheyen:

Frau Lang weist darauf hin, dass, nachdem die große Halle abgerissen wurde, seitens der Familie B. neue Gebäude errichtet wurden, teilweise auch wieder im Naturschutzgebiet. Diese würden allerdings nicht auf städtischem sondern auf Kreisgebiet stehen. Sie macht darauf aufmerksam, dass die Stadt einen Kooperationsvertrag mit dem Kreis hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Regelungen habe. Sie stellt die Frage nach einer konkreten Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kreis in diesem Fall.

 

Frau Bürgermeisterin Verheyen weist auf die geplante StädteRegion und damit auf die bessere Kooperation zwischen Stadt und Kreis Aachen hin. Hinsichtlich des Tierseuchengesetzes bestünde bereits eine Kooperation. Sollte die Stadt Aachen feststellen, dass die Tierhaltung nicht adäquat und nicht den Gesetzen entsprechend vollzogen würde, würde sie im Rahmen der Kooperation aktiv werden.

 

 

Frage von Frau Ursula Kauhsen, Aachen, an Frau Beigeordnete Nacken:

Nachdem das Verwaltungsgericht die sofortige Abrissverfügung der Halle bestätigt habe, fragt Frau Kauhsen was passieren würde, wenn Familie B. die Kosten für den Abriss nicht bezahlt oder bezahlen könne.

 

Der Oberbürgermeister bittet Herrn Beigeordneten Lindgens diese Frage zu beantworten.

Herr Beigeordneter Lindgens weist darauf hin, dass die Stadt das Verfahren intensiv betrieben habe und in zwei Fällen auch die Verfügung vollstreckt habe bzw. die Hallen abgerissen wurden. Er macht nochmals deutlich, dass die Aufbauten, die seinerzeit illegal errichtet wurden, zwischenzeitlich niedergelegt wurden.

 

Frau Kauhsen fragt nochmals nach der Kostenübernahme für den Abriss.

 

Oberbürgermeister Dr. Linden weist darauf hin, dass bei einer Ersatzvornahme zunächst einmal der Auftraggeber bezahle. Dieser sei aber rechtlich berechtigt, die Kosten beim Betroffenen zurückzuholen.

 

Der Oberbürgermeister vertritt die Auffassung, in der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses nicht Rechtsprozesse, deren Ergebnisse bereits presseöffentlich gemacht wurden, zu erörtern. Der Schutz des Prozessgegners sei in jedem Fall zu wahren.

 

 

Frage des Herrn Rüdiger Goeres, Aachen, an die Verwaltung:

Er äußert sich verwundert über die späte Reaktion der Stadt Aachen, obwohl die Situation in Krauthausen schon seit geraumer Zeit eskaliere. Er fragt, warum die Stadt Aachen in der Angelegenheit so spät reagiert habe.

 

Oberbürgermeister Dr. Linden sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

 

Frage von Frau Anja Köbke, Aachen, an Frau Stadtkämmerin Grehling:

Frau Köbke führt aus, dass die Bürgerinitiative für den Fall der Enteignung eine umfangreiche Anzahl kostenloser Unterbringungsmöglichkeiten für Pferde zusammengetragen habe. Sie stellt die Frage, ob dieses Angebot es der Stadt Aachen erleichtern würde, die notwendigen Schritte konsequent durchzuführen und die Kosten für die Ersatzvornahme durch einen Verkauf zu decken.

 

Stadtkämmerin Grehling bezieht sich in ihrer Antwort ebenfalls auf die Ausführungen des Oberbürgermeisters. Sie weist auf das laufende Rechtsverfahren hin. Die Stadt Aachen befinde sich in der Vollstreckung; der Rest sei Vollzug zwischen den Betroffenen und dem Bescheidersteller. Alles Vorgänge, die nicht in einer öffentlichen Sitzung zu diskutieren seien.

 

 

 

 

Frage von Frau Annette Demmer, Aachen, an die Verwaltung:

Frau Demmer macht deutlich, dass es auf den von der Familie B. gepachteten städtischen Grundstücken im Einzugsgebiet des sensiblen Naturschutzgebietes Indetal immer wieder zu wilden Mistablagerungen gekommen sei. Durch die Hanglage konnte Jauche ungehindert bei Regen- und Tauwetter ins Indetal fließen. Sie stellt die Frage, weshalb bei der Familie B. eine befestigte Mistplatte nicht eingefordert und von der Verwaltung kontrolliert wurde.

 

Der Oberbürgermeister bezieht sich auf die Information der Verwaltung, dass der Mist mittlerweile weggeräumt sei. Er stellt aber darüber hinaus eine weitere schriftliche Beantwortung der Frage in Aussicht.

 

 

Frage von Herrn Andreas Heck, Aachen, an Frau Beigeordnete Nacken:

Auch Herr Heck macht darauf aufmerksam, dass seit mehreren Jahren Hütten, gebäudeähnliche Hallen und Verschläge in Krauthausen stehen, in denen teilweise mehr als 40 Tiere leben. Zu diesen Gebäuden, die teils auf städtischen teils auf privaten Liegenschaften stehen, gibt es keine Genehmigungen. Er fragt, warum die Stadt erst nach so vielen Jahren jetzt tätig wird.

 

Frau Beigeordnete Nacken weist nochmals auf die Komplexität des Sachverhaltes hin und stellt eine schriftliche Beantwortung der Frage in Aussicht.

 

 

Frage von Frau Kathi Recker, Aachen, an die Verwaltung:

Sie weist auf die Vielzahl der Verstöße und Anzeigen sowie Strafverfahren, die sich auf die Tierhaltung beziehen, gegen Familie B. hin. Nachweislich hätte Familie B. tragende Stuten tagelang auf abgeweideten Wiesen ohne Wasser und angemessener Futtergrundlage gehalten. Sie stellt die Frage, wie lang die Stadt diese Art von Haltung noch duldet, bevor ein Tierhalteverbot ausgesprochen würde.

 

Oberbürgermeister Dr. Linden sagt zu, die ordnungsrechtlichen Erkenntnisse schriftlich mitzuteilen. Bezüglich der strafrechtlichen Erkenntnisse könne nichts gesagt werden, weil dies im Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde liege. Resümierend weist er gegenüber der Bürgerinitiative nochmals darauf hin, dass in der Frage der Tierhaltung durch Familie B. die Stadt nicht zum ersten Mal Rechtsstreitigkeiten führt. Nicht immer seien Verwaltungsstreitverfahren in der Vergangenheit so ausgegangen, wie die Bürgerinitiative oder die Stadt sich das vorgestellt hätten.

 


Frage von Herrn Harald Palm, Aachen, an die Verwaltung:

Herrn Palm interessiert die Tierhaltehaftpflichtversicherung, die im Falle einer Anmietung oder Anpachtung eines Grundstückes zur Tierhaltung (Pferdehaltung) nachgewiesen werden müsste. Er fragt, ob die Stadt auf einen derartigen Nachweis bestehe.

 

Da die Antwort nicht gegeben werden kann, ob zur Auflage des konkreten Mietvertrages oder anderer Mietverträge ständig solche Tierhaltehaftpflichtversicherungen zusätzlich gefordert werden, sagt der Oberbürgermeister eine schriftliche Beantwortung der Frage zu.

 

 

Frage von Frau Sonja Maurer, Aachen, an die Verwaltung:

Frau Maurer möchte gerne wissen, wie und in welcher Zeit die Stadt darauf reagieren wird, dass Familie B. dreißig Meter entfernt im Naturschutzgebiet bereits bestehende Hütten weiter ausgebaut hat, während die Stadt die ursprüngliche Halle abgerissen habe.

 

Aufgrund der Hinweise von Frau Maurer macht der Oberbürgermeister deutlich, dass das Bauordnungsamt nochmals eingeschaltet würde. Gegebenenfalls müsste durch den Außendienst ermittelt werden, ob dort illegal gebaut worden sei. Er wertet den Einwand von Frau Maurer mehr als Hinweis und weniger als Frage.

 

 

Frage von Frau Kerstin Schmallenbach, Aachen, an die Verwaltung:

Frau Schmallenbach weist auf einen am 03. April geschehenen Verkehrsunfall hin, an dem auch ein Pferd der Familie B. beteiligt war. Da bei diesem Verkehrsunfall ein erheblicher Sachschaden entstanden sei, fragt sie im Hinblick auf die Tierhaltehaftpflichtversicherung nach der Reaktion der Stadt.

 

In seiner Antwort weist der Oberbürgermeister darauf hin, dass die Zuständigkeit der Stadt sich hier ganz konkret auf Verletzungen des Ordnungsrechtes bezöge. Zu Verletzungen des Ordnungsrechts im Zusammenhang mit dem Unfall könne er aber keine weiteren Ausführungen machen. 

 

Weitere Fragen von Einwohnerinnen und Einwohner werden nicht gestellt.

 

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