22.08.2007 - 15 Bebauungsplan Nr. 875 - Kaiser-Friedrich-Allee ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Ratsherr Rau lobt ausdrücklich die Arbeit der Verwaltung und hebt den Vorbildcharakter dieses Bebauungsplanes hervor, der ein geregeltes Bauen im Aachener Süden möglich mache, gleichzeitig aber auch die Frei-, Park- und Naturbereiche regele.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung bei drei Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen mit Mehrheit zur Kenntnis.

Er beschließt, das Grundstück Maria-Theresia-Allee 40 (Haus Grevenstein inklusive Außengelände) sowie das Grundstück Kaiser-Friedrich-Allee 69, Brüsseler Ring 20 und 22 (Baudenkmal Colynshof) vom Satzungsbeschluss auszunehmen, da für diese beiden Grundstücke noch geringfügige Modifikationen der Bebaubarkeit geprüft werden sollen, die ohne Auswirkungen auf das Abwägungsergebnis des restlichen Verfahrensbereiches sind.

 

Er beschließt weiterhin, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan Nr. 875 gemäß § 3 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Kaiser-Friedrich-Allee 31 um 5 m in Richtung Kaiser-Friederich-Allee sowie Streichen der Festsetzung von 2 Bäumen zum Erhalt auf diesem Grundstück.     

 

Außerdem weist er die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.

 

Er beschließt den so geänderten Bebauungsplan Nr. 875 - Kaiser-Friedrich-Allee- Teil A für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kaiser-Friedrich-Allee, Lohmühlenstraße, Brüsseler Ring, Eisenbahnlinie Aachen-Belgien und Im Brockenfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

 

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Anlagen zur Vorlage