12.09.2007 - 15 Referenten-Entwurf des Städte-Regions-Gesetzes

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Beratung

 

Der Oberbürgermeister informiert die Mitglieder des Rates der Stadt über den gestern eingegangenen Entwurf des Städte-Regions-Gesetzes, der zwischenzeitlich auch den Fraktionen zugegangen sei. Er führt aus, dass das Land weitgehend den Vorstellungen von Stadt, Kreis und kreisangehörigen Gemeinden gefolgt sei und die Gesetzesstruktur aus Hannover zugrunde gelegt wurde. Auf Einzelheiten der vorgesehenen Struktur (Gemeindeverband, Auflösung des Kreises – Rechtsnachfolgerin die StädteRegion, Kreisfreiheit der Stadt Aachen, Beibehalt des Rechtsstatus der kreisangehörigen Kommunen, Erhalt der Bezirksvertretungen in Aachen) geht er kurz ein und berichtet über einige Neuerungen hinsichtlich der Bezeichnungen in der StädteRegion. Er macht darauf aufmerksam, dass eine Experimentierklausel im Gesetz nicht vorgesehen sei; allerdings könnten öffentlich-rechtliche Vereinbarungen getroffen werden, zudem sei keine Übertragung regional relevanter Planungsaufgaben erfolgt und der Vermögensübergang müsse vertraglich geregelt werden. Zudem müsse geklärt werden, ob über die Kreisordnung hinaus Zuständigkeiten für Aufgabenbereiche der Stadt positiv im Gesetzestext formuliert werden müssen. Hinsichtlich des sog. Wahlvorbereitungsgesetzes könne mitgeteilt werden, dass dieses den Vorstellungen der Verbandsversammlung entspreche. Insgesamt befinde man sich auf einem guten Weg und alle Punkte seien zu lösen. Die vorgegebene Zeitachse könne eingehalten werden, damit Ende April ein rechtskräftiges Gesetz vorliege.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen ohne weitere Aussprache zur Kenntnis und der Oberbürgermeister schließt den öffentlichen Teil der heutigen Ratssitzung.

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