12.12.2007 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...

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Beratung

 

Der Oberbürgermeister erläutert kurz das Procedere in den Fragestunden, stellt fest, dass schriftliche Fragen nicht vorliegen und erkundigt sich nach mündlichen Fragen.

 

 

1.         Frage von Frau R., Aachen

            betr.: Sandhäuschen

-          gerichtet an die Verwaltung

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            Frau R. wirft zunächst die Frage auf, warum nunmehr mit aller Macht und im Schnellverfahren

entschieden werde, das Objekt Sandhäuschen abzureißen, obwohl es sich in einem baulich

einwandfreien Basiszustand befinde. Sie spricht die Verpflichtungen der Stadt als Eigentümerin an, zeigt Unverständnis für die Pläne bezüglich neuer Wohnbebauung an

dieser Stelle und sieht hierin eine Verschwendung von Geldmitteln. Das Objekt müsse in einen verpachtungswürdigen Zustand versetzt werden und in einem Abriss sehe sie eine bauliche Todsünde.

 

Beigeordnete Nacken bezieht verwaltungsseitig zur Frage Stellung und verweist auf die lange und intensive Beschäftigung des Rates und der Verwaltung mit diesem Thema sowie der Suche nach Pächtern für dieses Objekt. Sie zeigt einerseits Verständnis für die Verbundenheit der Laurensberger Bevölkerung mit dem Sandhäuschen, stellt andererseits aber fest, dass der Gutachter aussage, dass ein Pächter kein angemessenes Auskommen mit dieser Immobilie erzielen könne. Letztlich sieht sie mit Blick auf die Entwicklung in Melaten eine große Chance für die Stadtentwicklung in diesem Bereich.

 

Die Fragestellerin verdeutlicht anschließend nochmals ihren Standpunkt, führt aus, dass es ihres Erachtens genügend anderweitige Flächen für eine Wohnbebauung gebe und appelliert an den Rat der Stadt, dieses Objekt für die Bürger zu erhalten.

 

 

2.         Frage von Herrn S., Aachen

            betr.:            Änderung der Aachener Straßenverordnung

-          gerichtet an Ratsherrn Schnitzler –

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Der Fragesteller führt aus, dass vor der Sitzung eine Protestaktion gegen die Änderung der Straßenverordnung durchgeführt wurde, weil die Empörung über die Änderungsvorschläge sehr groß sei. Da künftig das Lagern an bestimmten Plätzen unterbunden werden soll, stelle sich die Frage, wer dies definieren soll, was unter Lagern zu verstehen sei und was störe.

 

Ratsherr Schnitzler bezieht zur aufgeworfenen Frage Stellung und unterstellt zunächst allen Anwesenden, einen respektvollen Umgang in der Stadt und der Region zu pflegen. Unter Anführung von Beispielen zeigt er auf, dass dies allerdings sehr subjektiv sei. Aus den zuvor dargelegten Gründen habe die Linke Fraktion beantragt, das Lagern aus der Verordnung herauszustreichen. Über das Übernachten sollte zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden.

 

 

3.         Frage von Herrn E., Aachen

            betr.:            Änderung der Aachener Straßenverordnung

-          gerichtet an Ratsherrn Treude –

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Der Fragesteller legt dar, dass er vermute, dass diese Änderung dazu diene, demokratische Grundrechte einzuschränken und dies bedenklich sei. Er wirft die Frage auf, ob das Stadtbild dahingehend gesäubert werden soll, dass alles entfernt werde, was nicht irgendwelchen Aktivitäten diene oder was der wirkliche Grund hierfür sei.

 

Ratsherr Treude verweist in seiner Antwort zunächst auf die umfangreiche Diskussion zu diesem Thema in der letzten Sitzung seiner Fraktion und die Tatsache, dass die Verwaltung bereits zuvor einige kritische Punkte aus der ursprünglichen Fassung gestrichen habe. Grundgesetzlich zugesicherte Rechte dürften nicht angetastet werden und die Linke Fraktion lehne jegliche Einschränkung demokratischer Rechte ab. In diesem Sinne habe die Fraktion hierzu dementsprechende Änderungsanträge eingebracht.

 

 

4.         Frage von Frau C., Aachen

            betr.:            Sandhäuschen

-          gerichtet an Beigeordnete Nacken –

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Frau C. merkt in ihrem Beitrag zunächst an, dass die Gastronomie Geulen aufgegeben wurde und es in Aachen für ein bestimmtes Publikum sicherlich einen Bedarf gebe. Sie plädiert für ein Angebot bestimmter Programme für Familien oder Senioren im Sandhäuschen durch einen vernünftigen Pächter und sieht durchaus eine Chance zum Erhalt des Sandhäuschens.

 

Beigeordnete Nacken bezieht verwaltungsseitig zur Frage Stellung und führt hierzu aus, dass kein Pächter gefunden wurde, keiner so argumentiert hätte und es eine derartige Nachfrage explizit nicht gebe.

 

 

5.         Frage von Herrn H., Aachen

            betr.:            Änderung der Aachener Straßenverordnung

-          gerichtet an Ratsherrn Müller –

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Der Fragesteller kritisiert zunächst, dass der Entwurf der neuen Straßenverordnung sich insbesondere gegen Ansammlungen von Jugendlichen oder Straßenkünstlern richte und bedauert, dass nicht in andere Bereiche wie soziale oder künstlerische Zentren investiert werde. Es wird die Frage aufgeworfen, ob tatsächlich für soziale Einrichtungen und Jugendeinrichtungen kein Geld da sei oder hier eine politische Prioritätensetzung erfolge.

 

Ratsherr Müller beantwortet die Frage und legt u.a. dar, dass durch die Umsetzung dieses Beschlusses keine zusätzlichen Kosten entstehen würden. Diese Stadt gehöre allen hier lebenden Menschen und daher dürfe nicht der Verdacht erweckt werden, dass bestimmte Bevölkerungskreise aussortiert würden. Er berichtet über Gespräche mit Kollegen aus anderen Fraktionen und zeigt Beispiele auf, die zu tolerieren seien bzw. wo bei Belästigungen eingeschritten werden müsse – letzteres sei allerdings bereits geregelt. Die Fraktion Die Linke werde die beabsichtigten Änderungen nicht mittragen und später gegen die unterbreitete Änderung der Aachener Straßenverordnung stimmen.

 

 

6.         Frage von Herrn G., Aachen

            betr.:            Änderung der Aachener Straßenverordnung

-          gerichtet an den Oberbürgermeister –

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Der Fragesteller stellt sich als Betroffener dieser beabsichtigten Änderung vor, da er täglich mit seinem Hund auf der Straße lebe, versuche, durch seine Jonglierkunst Kindern Freude zu machen und sich dadurch etwas Geld verdiene. Er spricht die Problematik des Personenkreises an, der auf der Straße übernachten würde und erbittet hierzu Auskünfte.

 

Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass es städtischerseits viele soziale Hilfen und ein karitatives Netzwerk in dieser Stadt gebe und es aufgrund der vorhandenen Unterkünfte nicht zu derartigen Problemen kommen müsse.

 

 

7.         Frage von Herrn J., Aachen

            betr.:            Kindergartensituation

-          gerichtet an Stadtdirektor Rombey –

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Da aus der Presse zu entnehmen war, dass eingruppige Kindergärten zur Disposition stehen würden, spricht der Fragesteller die Situation in Hahn an und verweist auf die gut geführte Kindertagesstätte, die seit Jahren mehr Anmeldungen als Plätze habe. Er erbittet Auskunft darüber, ob die Kindertagesstätte geschlossen werde und welche Beweggründe ggf. hierfür ausschlaggebend seien bzw. wie der derzeitige Sachstand sei.

 

Stadtdirektor Rombey bezieht verwaltungsseitig zur Frage Stellung und legt u.a. dar, dass die Kindergartenlandschaft aufgrund des neuen Kibiz-Gesetzes überplant werde und erst im Frühjahr darüber Auskunft gegeben werden könne, welche Angebote aufrechterhalten werden können. Nach Vorlage der Kindertagesstättenbedarfsplanung könne man Näheres hierzu sagen.

Auf entsprechende Zusatzfrage von Herrn J. führt Stadtdirektor Rombey aus, dass erst nach Vorliegen der Anmeldungen Ende Januar hierüber Klarheit bestehe und die Eltern der Kindergartenkinder aus Hahn die Möglichkeit hätten, sich mit entsprechenden Argumenten an Rat und Verwaltung zu wenden.

 

 

8.         Frage von Herrn L., Aachen

            betr.:            Sandhäuschen

-          gerichtet an Ratsherrn Mattes –

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Der Fragesteller verweist zunächst auf den Kampf der Bürgerinitiative „Freunde des Sandhäuschens“ zum Erhalt dieses Objektes und teilt mit, dass sich nunmehr zwei Pachtinteressenten beworben hätten. Haupthindernis sei immer gewesen, dass die Instandsetzungskosten an Dach und Fach von den Pächtern getragen werden sollten und daher werfe er die Frage auf, ob es sinnvoll sei, dieses Hindernis zu beseitigen und die Stadt diese Kosten übernehme.

 

Ratsherr Mattes sieht die vorherige Instandsetzung als Grundvoraussetzung für die Verpachtung des Sandhäuschens an und zeigt sich davon überzeugt, dass das Objekt bereits verpachtet sei, wenn die Sanierung erfolgt wäre.

 

 

9.         Frage von Herrn D., Aachen

            betr.:            Sandhäuschen

-          gerichtet an Ratsherrn Kühn –

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Im Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Laurensberg und Aachen 1972 wurde der Status als Gemeinschaftsanlage Sandhäuschen festgeschrieben und die Führung als Kultur- und Gemeinschaftsanlage im ersten Pachtvertrag von der Stadt Aachen zugesichert. Meine Frage ist: Gibt es diesen Status noch? Und wenn ja, was hat er für eine Bedeutung? Und wenn nein, wo ist er hingekommen? Wer hat den aufgehoben?

 

Ratsherr Kühn erklärt, dass er diese Frage heute nicht beantworten könne und sagt eine umgehende schriftliche Beantwortung der Frage zu.

 

 

10.        Frage von Frau J., Aachen

            betr.:            Sandhäuschen

-          gerichtet an Ratsherrn Einmahl –

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Die Fragestellerin führt zunächst aus, dass insgesamt 57 Vereine und Gruppierungen schriftlich ihr Interesse an der Nutzung des Sandhäuschens ausgedrückt hätten. Sie wirft die Frage auf, ob es angemessen sei, die Laurensberger Bevölkerung mit einer Multifunktionshalle abzuspeisen, wo doch das Sandhäuschen mit vergleichsweise geringem Aufwand instand gesetzt werden könne.

 

Ratsherr Einmahl führt aus, dass die Stadt als Eigentümerin seit vielen Jahren ihrer Verpflichtung zur Unterhaltung dieses Objektes nicht nachgekommen sei und die Kosten hierfür von Jahr zu Jahr größer wurden. Die Stadt müsse daher das notwendige Geld investieren, um das Objekt in einen vermietbaren Zustand zu versetzen und dann sei er überzeugt davon, dass das Sandhäuschen auch wieder ein funktionierendes Zentrum für die Laurensberger werde.

 

 

11.        Frage von Herrn W., Aachen

            betr.:            Sandhäuschen/Kindertagesstätte

-          gerichtet an Ratsherrn Plum –

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Der Fragesteller dankt zunächst Herrn Plum dafür, dass dieser sich bisher für die Belange der dortigen Kindertagesstätte eingesetzt habe. Er stellt die Frage, ob es im Falle eines Neubaus die Möglichkeit gebe, dass man die Übergangsphase vom Auszug aus dem alten in das neue Gebäude möglichst kurz gestalten könne.

 

Ratsherr Plum legt auch unter Hinweis auf die bisherige vertrauensvolle Zusammenarbeit dar, dass die Punkte bereits in der letzten Sitzung der Fraktion diskutiert und mit Interesse zur Kenntnis genommen wurden. Ein Umzugstermin für die Kindertagesstätte liege noch nicht fest, mehrere Fragen seien noch offen, hierüber werde noch zu beraten sein und nach Möglichkeit werde man diesen Wünschen soweit es gehe entgegenkommen.

 

 

12.        Frage von Herrn J., Aachen

            betr.:            Sandhäuschen

-          gerichtet an Bürgermeisterin Verheyen –

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Der Fragesteller führt zunächst aus, dass seinerzeit ein ordentliches Bürgerbegehren erfolgte mit 2.300 Unterschriften für den Erhalt und die Wiederbelebung des Sandhäuschens. Gegen den Unzulässigkeitsbeschluss des Rates hätten die Freunde des Sandhäuschens Widerspruch eingelegt. Nunmehr stelle sich die Frage, ob es nicht sinnvoll sei, den Ratsbeschluss bis zur Klärung des Widerspruchsverfahrens auszusetzen.

 

Bürgermeisterin Verheyen verdeutlicht zunächst, dass die CDU-Fraktion das Anliegen zum Erhalt des Sandhäuschens voll und ganz unterstütze. Da sie aus einem Stadtbezirk komme, kenne sie das Vereinsleben vor Ort, welches entsprechend unterstützt werden müsse. Die CDU-Fraktion habe aufgrund verschiedener offener Fragen einen Vertagungsantrag gestellt, so auch um den erhöhten Bedarf durch Wegfall der Gastronomie Geulen in Eilendorf zu ermitteln. Die Stadt habe in diesem Fall mehr als eine wirtschaftliche Verpflichtung und daher unterstütze sie die Forderung, heute keinen Abrissbeschluss zu fassen und sich nochmals intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

 

 

13.        Frage von Herrn N., Aachen

            betr.:            Sandhäuschen

-          gerichtet an Ratsherrn Rothe –

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Der Fragesteller kritisiert zunächst die Verwaltung, die immer darauf bestanden habe, dass die Instandsetzungskosten durch die Pachtinteressenten zu tragen seien. Auch mit Blick auf hierfür notwendige Kredite und Bürgschaften habe dies die Interessenten abgeschreckt. Er fragt nach, ob dies nicht ein Indiz dafür sei, dass die Verwaltung und die Fraktionen von SPD und Grünen nicht an der Erhaltung dieser so wichtigen Kultur- und Gemeinschaftseinrichtung interessiert seien, sondern stets die Niederlegung angestrebt hätten, um vielerlei finanzielle Interessen zu erfüllen.

 

Ratsherr Rothe äußert sich nicht zu der erfolgten Unterstellung gegenüber den genannten Fraktionen, legt aber dar, dass das Sandhäuschen auch ein Versammlungsort war für Richtericher Vereine. Wenn das Sandhäuschen instand gesetzt und funktionsfähig gewesen wäre, wären sicherlich auch Pächter gefunden worden zum Wohle der Bürgerschaft von Laurensberg und Richterich.

 

 

14.        Frage von Herrn K., Aachen

            betr.:            Änderung der Aachener Straßenverordnung

-          gerichtet an den Oberbürgermeister –

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Im Zusammenhang mit der Änderung der Straßenverordnung erkundigt der Fragesteller sich, wie diese gehandhabt werde beim Weihnachtsmarkt, da hier viele Personen zusammenkommen würden, Alkohol konsumierten, die Kriminalität steige und worin hier der Unterschied liege. Anhand eines Beispieles führt er dies näher aus und fragt, was bezüglich des Weihnachtsmarktes hier unternommen werde.

 

Der Oberbürgermeister bezieht zur Frage Stellung, dehnt diese auf den Rosenmontagszug, den Aachener Bend und andere Veranstaltungen aus und verweist auf das Grundgesetz, nach welchem jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit habe. Allerdings dürfe dies nur so weit gehen, dass andere nicht gestört würden. Genau mit dieser Thematik habe man sich auseinandergesetzt und unter Beachtung der Rechtsprechung in dieser Form unterbreitet.

 

In einer Zusatzfrage bemerkt Herr K., dass von der Lautstärke des Weihnachtsmarktes sicherlich Störungen ausgehen würden, vermutet, dass die Verordnung nur darauf abziele, ob der Konsum kommerziell oder nicht kommerziell sei und wie dies zukünftig geregelt werde.

 

Der Oberbürgermeister legt hierzu dar, dass dies durch den Störerbegriff, die Rechtsprechung, die allgemeinen Sitten, Gebräuche und Verhaltensweisen sowie die Empfindung der Mehrheit der Bevölkerung geregelt sei.

 

 

15.        Frage von Herrn A., Aachen

            betr.:            Änderung der Aachener Straßenverordnung

-          gerichtet an den Oberbürgermeister –

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Unter Bezugnahme auf vorherige Fragen und Antworten legt der Fragesteller dar, dass in den Fällen, wo durch Handlungen Einzelner die Freiheit anderer Menschen eingeschränkt werde, dies eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat darstelle und dies entsprechend auch verfolgt werden könne. Anhand eines Beispieles führt er aus, dass er den Zweck dieser Änderung nicht verstehe. Ziel sei es wohl, den Begriff „Störung“ möglichst weit und schwammig zu fassen, um damit der Willkür der Ordnungskräfte freie Hand zu geben.

 

Der Oberbürgermeister geht auf die Frage näher ein, verdeutlicht den Unterschied zwischen dem Strafgesetzbuch und dem Ordnungswidrigkeitenrecht mit den jeweiligen Zuständigkeiten und zeigt Beispiele aus der Vergangenheit auf, in welchen die städtischen Ordnungskräfte tätig werden mussten, so beispielsweise, um gewerbliches, kommerzielles Betteln unter Ausnutzung von abhängigen Menschen zu unterbinden. Auf diese neuen Tatbestände und Gegebenheiten habe sich die Verwaltung durch Vorlage der unterbreiteten Straßenverordnung eingestellt. Auf die Zusatzfrage antwortet der Oberbürgermeister dahingehend, dass es aus der Bürgerschaft zahlreiche Beschwerden gebe, auf die jetzt reagiert werde.

 

 

16.        Frage von Frau R.-K., Aachen

            betr.:            Kindergartensituation in Laurensberg

-          gerichtet an Ratsfrau Schmitt-Promny –

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Die Fragestellerin spricht die Raumsituation in Laurensberg nach Schließung des Hortes in der Schurzelter Straße an. Danach seien von vier Räumen nur noch drei mit Gruppen belegt. Es fehle aber ein weiterer Raum, um unter angemessenen Bedingungen ab Sommer 2008 zwei Kindergartengruppen mit 40 Kindern zusätzlich zu den vorhandenen 60 Kindern aufzunehmen. Der jetzt leerstehende Raum könne daher zur Betreuung für unter Dreijährige genutzt werden. Gerade in Laurensberg sei der Bedarf zur Betreuung unter Dreijähriger gegeben.

 

Ratsfrau Schmitt-Promny bestätigt, dass bisher in Laurensberg noch keine Plätze für unter Dreijährige eingerichtet wurden und spricht die Gründe und die Planungen hierfür kurz an. Sie begrüßt gemeinsame Gespräche zur Erarbeitung einer tragfähigen Lösung für alle Betroffenen.

 

 

17.        Frage von Frau M., Aachen

            betr.:            Sandhäuschen

-          gerichtet an Ratsfrau Coracino –

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Sind Sie nicht auch der Meinung, dass der Stadtteil Laurensberg – wie die meisten übrigen Stadtbezirke auch – ein Anrecht darauf hat, ein eigenes und angemessenes Gemeinschafts- und Kulturzentrum zu haben?

 

Ratsfrau Coracino bezieht zur Frage Stellung und greift einerseits die offenbar vor der kommunalen Neugliederung gegebenen Zusagen auf, merkt andererseits aber auch an, dass die Zeiten sich verändert hätten und es aufgrund des Zustands des Sandhäuschens Probleme mit der Vermietung gegeben habe. Nach Abwägung aller Argumente sei man nunmehr zu dem vorgestellten Ergebnis gelangt; die Realitäten müsse man sehen, auch wenn derartige Einrichtungen für Vereinsaktivitäten und kulturelle Aktivitäten sicherlich für jeden Stadtbezirks wünschenswert seien.

Zur Zusatzfrage merkt sie an, dass der Stadtrat sowohl den Zustand des Gebäudes als auch die Belange der Bevölkerung kenne; nach dem erfolgten Abwägungsprozess sei nunmehr allerdings der Zeitpunkt für eine Entscheidung gekommen.

 

 

Seitens der Fraktion Die Linke schlägt Ratsherr Müller aufgrund der zahlreich zur Ratssitzung erschienenen Bürger vor, die Vorschriften großzügig auszulegen und die Fragestunde um eine Viertelstunde zu verlängern.

 

Unter Hinweis auf die bisher gestellten Fragen zu verschiedenen Themen, die Bestimmungen der Hauptsatzung und auf offensichtlich bestellte Fragestellungen an die Fraktion Die Linke, die eine gewisse Zeit in Anspruch genommen hätten, schließt der Oberbürgermeister die heutige Fragestunde.

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