14.03.2007 - 3 Einrichtung von 6 Planstellen für die Jugendber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mi., 14.03.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Lindgens erläutert den Sachverhalt und weist daraufhin, dass mit Bildung der StädteRegion die beiden AR.GEn von Stadt und Kreis zusammengeführt werden. Damit werde die vertragliche Geschäftsgrundlage zwischen der Stadt Aachen und der AR.GE in der Stadt Aachen über die Förderung von Maßnahmen der Jugendberufshilfe zunächst entfallen. Herr Lindgens stellt fest, dass sich dadurch ein Befristungsgrund für die in Rede stehenden Arbeitsverhältnisse ergebe. Aus diesem Grund zieht Herr Lindgens den ursprünglichen Beschlussentwurf zurück und formuliert folgenden geänderten Beschlussentwurf:
„Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu der Situation in der Jugendberufshilfe des Jugendamtes zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag des Oberbürgermeisters zu, das Anleiter- und Stützlehrerpersonal bis zum 31.12.2009 befristet weiter zu beschäftigen. Grundlage dieser Befristung ist die begrenzte Kooperation und Förderung von Maßnahmen durch die AR.GE in der Stadt Aachen im Zusammenhang mit der Bildung der StädteRegion.“
Herr Drescher stellt die Arbeit der Jugendberufshilfe vor ( Folienvortrag siehe Anlage ).
Herr Raschke merkt an, dass ein wichtiger Kernaspekt der dargestellten Fördermaßnahmen die bereitgestellten finanziellen Mittel seien. Er erklärt, dass die Finanzierung aus verschiedenen Etatpositionen erfolge. Herr Raschke führt aus, dass die AR.GE derzeit ca. 700 Personen unter 25 Jahren betreue, bei denen es massive und multiple Problemfelder gebe. Daher sei die Jugendberufshilfe für die AR.GE ein wichtiger Maßnahmeträger. Er stellt die zukünftige Zusammenarbeit mit der Jugendberufshilfe bis zur Bildung der StädteRegion weiter in Aussicht, gibt aber zu bedenken, dass er als Geschäftsführer der AR.GE in der Stadt Aachen keine Prognose darüber hinausgehend geben könne.
Die Frage von Herrn Schabram zur Refinanzierung der Fördermaßnahmen wird von Herrn Drescher dahingehend beantwortet, dass ein Refinanzierungsgrad von 70 % bestehe.
Die Frage von Herrn Schabram nach dem Erfolg der Fördermaßnahmen wird von Herrn Drescher dergestalt beantwortet, dass ⅔ der Jugendlichen im Anschluss an die Fördermaßnahme eine Ausbildung machen, einer Arbeitstätigkeit nachgehen oder in einer weiteren Fördermaßnahme betreut werden. Herr Raschke unterstreicht, dass die Erfolgsquoten immer schwieriger zu erreichen seien, da die Problemlagen bei den Jugendlichen komplizierter und mehrschichtiger würden, was damit zusammen hänge, dass die Besten bereits die Betreuung verlassen hätten.
Die Frage von Frau Verheyen nach Planungen und Perspektiven für die Fördermaßnahmen der Jugendberufshilfe nach Bildung der StädteRegion wird von Herr Lindgens als Vorsitzender der Trägerversammlung der AR.GE in der Stadt Aachen dahingehend beantwortet, dass nicht prognostiziert werden könne, welche Maßnahmenträger durch die zukünftige Trägerversammlung bzw. Geschäftsführung finanziert werden. Er sichert zu, dass die Stadt alles dafür tun werde, dass die Jungendberufshilfe auch im Rahmen der AR.GE in der StädteRegion als Maßnahmenträger gefördert werde.
Beschluss:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu der Situation in der Jugendberufshilfe des Jugendamtes zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag des Oberbürgermeisters zu, das Anleiter- und Stützlehrerpersonal bis zum 31.12.2009 befristet weiter zu beschäftigen. Grundlage dieser Befristung ist die begrenzte Kooperation und Förderung von Maßnahmen durch die AR.GE in der Stadt Aachen im Zusammenhang mit der Bildung der StädteRegion.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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