22.01.2008 - 6 Zentrenkonzept Aachen;hier: Vorstellung und Be...

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Beratung

Frau Hergarten erklärt, dass die jüngsten Änderungen und Ergänzungen des Baugesetzbuches und des Gesetzes zur Landesentwicklung den Städten umfassende rechtliche Instrumente zur Steuerung des Einzelhandels bieten. Als Konsequenz aus diesen Vorgaben sei eine genaue Bestimmung der zentralen Versorgungsbereiche in Aachen erforderlich und die Aufstellung eines Zentrenkonzeptes nötig. Aufgabe des Zentrenkonzeptes sei die Umsetzung der Forderung, großflächigen Einzelhandel (größer als 800 m² Verkaufsfläche) nur noch in den Innenstädten und Stadtteilzentren anzusiedeln. Um als Stadtteilzentrum bestimmt zu werden, sei eine bestimmte Bevölkerungszahl erforderlich. Der Stadtbezirk Aachen-Eilendorf erfülle alle Kriterien, die ein Stadtteilzentrum benötige. In Eilendorf erfüllen zwei Geschäftsbereiche entlang der Von-Coels-Straße die gesetzten Normen. Eine weitere zentrale Lage stelle der Bereich Steinstraße dar, der jedoch aufgrund seiner kleinteiligen Gebäude- und Nutzungsstruktur nicht für die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels geeignet sei. Der erste Schwerpunkt liege im Bereich Von-Coels-Straße/Forster Straße/Severinstraße, wo die Nahversorgung durch die Discounter Aldi und den Vollsortimenter Kaisers gewährleistet sei. Der zweite Schwerpunkt befinde sich zwischen der Steinstraße und dem Eilendorfer Markt, wo ein Discounter (Plus) die Nahversorgung sichere. In diesem Bereich sei ein neuer Einzelhandelsstandort geplant. Auf der ehemaligen Parkfläche sei die Ansiedlung eines Discounters sowie eines Vollsortimenters geplant. Die Entwicklung dieses Standortes  werde zu einer Verlagerung des vorhandenen Plus-Marktes führen.

Außerhalb der beiden Bereiche soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, großflächige Märkte mit zentrenrelevanten Sortimenten anzusiedeln. Zentrenrelevantes Sortiment sei in der „Aachener Sortimentenliste“ definiert. Die Liste soll bei der Beurteilung von Bauvorhaben herangezogen werden und als Grundlage für Einzelhandelsfestsetzungen in Bebauungsplänen dienen. Auch sei es vorgesehen, dass Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen zu aktualisieren und das Zentrenkonzept zu integrieren.

 

Herr Verheyen (CDU) kann dem Zentrenkonzept nichts Neues abgewinnen und verweist auf das bestehende Nahversorgungskonzept. Er fragt, wer für die Kosten des Konzeptes aufkomme?

 

Herr Schäfer (SPD) begrüßt die andere Sichtweise der Vorlage und ist froh, dass ein Steuerungsinstrument die Ansiedlung von Märkten und Einzelhandelsgeschäften regele.

 

Der Bezirksvorsteher erklärt, dass der Stadt Aachen keine Kosten entstanden seien, weil das Konzept

vom Fachbereich Stadtentwicklung und  Verkehrsanlagen, Frau Hergarten, verfaßt worden sei. Auch er begrüße das Konzept, da zukünftige Entscheidungen darauf basierend getroffen werden können.

 

Ratsherr Jahn (Bd.90/Die Grünen) ist ebenfalls froh, dass der Stadtbezirk immerhin zwei Zentren vorweisen könne. Er frage sich, welche rechtlichen Auswirkungen hat das Zentrenkonzept, wenn zum Beispiel in der Steinstraße ein neues Einzelhandelsgeschäft geplant werde?

 

Frau Hergarten erwidert, dass das Zentrenkonzept nur die Ansiedlung von Geschäften regele, die größer als 800m² Verkaufsfläche aufweisen. Die Zulassung kleinerer Geschäfte sei grundsätzlich möglich, wenn andere Gründe dem nicht im Wege stehen.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt das Zentrenkonzept Aachen einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, dieses Zentrenkonzept einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1685&TOLFDNR=23521&selfaction=print