26.02.2008 - 4 BerichteErläuterung der Haushaltsdeckungsvermerke

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Beratung

Zu den Steuerfinanzständen teilt Frau Grehling mit, dass bei der Gewerbesteuer mit Stand vom 21.02.2008 im Vergleich zum Vorjahr ein leicht steigender Verlauf zu verzeichnen ist. Bei der Einkommens- und der Umsatzsteuer sind Aussagen erst nach Ablauf des 1. Quartals möglich. Die den geänderten Verhältnissen anzupassenden generellen Haushaltsvermerke erklärt Frau Grehling. Demnach sind zweckgebundene Erträge auf die Verwendung für bestimmte Aufwendungen beschränkt. Wenigererträge reduzieren die Aufwandsermächtigung. Mehrerträge können nach Zustimmung der Kämmerin für entsprechende Mehraufwendungen verwandt werden.

Die Aufwendungen der Produkte innerhalb eines Dezernates sind mit Ausnahme der Personalaufwendungen, der Aufwendungen aus bilanziellen Abschreibungen, der Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen und den Aufwendungen für Festbeträge gegenseitig deckungsfähig. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit über die Produktgrenzen hinweg darf nur mit Zustimmung der Kämmerin in Anspruch genommen werden. Über Dezernatsgrenzen hinaus unterliegt die Deckungsfähigkeit den Regelungen der Erheblichkeitsgrenzen der Hauptsatzung.

Die Personalaufwendungen und die Versorgungsaufwendungen sind produktübergreifend gegenseitig deckungsfähig. Gleiches gilt jeweils für die Aufwendungen aus bilanziellen Abschreibungen, die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen und die Aufwendungen für Festbeträge.

Die für die Teilergebnispläne ausgewiesenen Vermerke gelten analog für die Veranschlagungen der laufenden Verwaltungstätigkeit des Finanzplanes.

Auf Nachfragen der Ratsherren Künzer und Treude erläutert Frau Grehling, dass die Fachausschüsse wie bisher durch die jeweiligen Dezernenten über Planabweichungen informiert werden. Die im Haushaltplanentwurf enthaltenen Personalkostensteigerungen (1,5%) liegen über den landesdurchschnittlichen vergleichbaren Einplanungen, jedoch unter den erwarteten Tarifsteigerungen. Jedes Prozent darüberhinaus stellt eine haushalterische jährliche Mehrbelastung in Höhe von rd.

1,3 Mio./1,4 Mio. € dar. Auf die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2009 bis 2011 wirkt sich dies in Höhe von ca. 4,2 Mio. € aus.

 

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