27.02.2008 - 6 B 258 - Vollsperrung Napoleonsberg wegen Brücke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die CDU-BF bedankt sich bei der Verwaltung für die Anwesenheit bei der heutigen Sitzung und für die zügige Umsetzung der in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung beschlossenen Maßnahmen.

 

Die Sprecher der SPD-BF, der Grüne-BF, Herr Gosten und Frau Opitz schließen sich diesen Ausführungen an.

 

Auf Nachfrage der Grüne-BF, warum die beschlossene Aufhebung der in dem Teilstück der Nütheimer Straße zwischen Corrgasse und der Ortstafel Kornelimünster bestehenden Einbahnstraßenregelung noch nicht aufgehoben wurde, erläutert Herr Havertz den Sinn und Zweck der Regelung. Seit der Sperrung der B 258 ist auf der nicht als Umleitungsstrecke ausgeschilderten Straßenverbindung St.-Gangolfsberg - Nütheimer Straße - Aachener Straße ein erhöhtes Verkehrsaufkommen festzustellen. Da die Fahrbahnbreite für Begegnungsverkehre mit Pkw bzw. Pkw/Lkw und landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen zu gering ist, ist das Ausweichen in die unbefestigten Bankette unvermeidbar. Der Aachener Stadtbetrieb forderte deshalb Maßnahmen ein, die Bankette gegen ein Befahren zu sichern, da ansonsten die Verkehrssicherungspflicht nicht mehr gewährleistet werden konnte. Der Beschluss der Bezirksvertretung, die Einbahnstraßenregelung wieder aufzuheben, behebt daher nicht die Problematik.

 

Die SPD-BF beklagt, dass die Bezirksvertretung im Vorfeld der Sperrung der B 258 zu den beabsichtigten Verkehrslenkungs- und –regelungsmaßnahmen nicht beteiligt worden ist. Herr Havertz kann diese Aussage so nicht bestätigen.

 

Die CDU-BF vertritt die Auffassung, dass die Sperrung von Straßen andere Straßen zusätzlich belastet und ist daher für die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Nütheimer Straße. Auf der Schleckheimer Straße fordert sie nochmals ein Halteverbot von der Einmündung Aachener Straße bis zur Bushaltestelle, weil es dort während der Verkehrsspitzenzeiten zu Stausituationen von in die Schleckheimer Straße hinein fahrenden Fahrzeugen kommt. Herr Havertz hat bisher für ein Halteverbot keinen Handlungsbedarf gesehen.

 

Herr Gosten führt aus, dass ihm die in der Nütheimer Straße ansässigen Landwirte Probleme mit der bestehenden Einbahnstraßenregelung angetragen haben. Herr Daniels informiert diesbezüglich über die vor einigen Tagen mit Angehörigen der beiden betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe geführten Gespräche, wonach die Einbahnstraßenregelung kein Problem darstelle. Lediglich die Sperrung für Lkw-Verkehre würde für diese Landwirte problematisch werden.

 

Für die Grüne-BF liegen den Ausführungen von Herrn Havertz gute Gründe vor. Aber bei solchen kurzfristig umgesetzten Maßnahmen sollte der Informationsfluss an die Mitglieder der Bezirksvertretung verbessert werden. Eine zügige Information könnte z. B. von Seiten der Verwaltung über das Internet erfolgen.

 

Frau Claßen sagt zu, dies in Zukunft zu ermöglichen.

 

Die CDU-BF ist für einen Kompromissvorschlag dergestalt, die Einbahnstraßenregelung in der Nütheimer Straße zunächst so zu belassen, sofern die Verwaltung sich für künftige Sitzungen in dieser Angelegenheit gesprächsbereit hält. Auch nach der Sperrung der B 258 und der Aufhebung der Einbahnstraßenregelung sollte die Problematik des Gegenverkehrs und dem damit verbundenen Ausweichen der Kfz auf die Seitenstreifen der Nütheimer Straße geprüft werden.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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