16.04.2008 - 4 Grüne Eiche, GeschwindigkeitsbegrenzungAntrag e...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Dosch nimmt die ihr gebotene Gelegenheit wahr, ihren Bürgerantrag ergänzend zu erläutern.

 

Frau Claßen führt zur Verwaltungsvorlage ergänzend aus, dass die Verwaltung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Notwendigkeit für eine weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkung als auf 50 km/h sieht, die Bezirksvertretung aber die Möglichkeit hat, für diese Straße eine 30-km/h-Zone zu beschließen.

 

Für die SPD-BF verführt der Zustand der Straße zum schnellen Fahren. Sie begrüßt und unterstützt daher den Bürgerantrag und bittet um Prüfung, ob die im letzten Jahr in Betrieb genommene Biogasanlage, die vornehmlich von belgischen landwirtschaftlichen Fahrzeugen angefahren wird, auch von der belgischen Seite her angedient werden kann.

 

Die CDU-BF erinnert an das frühere Restaurant „Grüne Eiche“, die ehemalige Möglichkeit den Augustinerweg durchgehend befahren zu können und das damit in der Vergangenheit verbundene Verkehrsaufkommen. Diese Verkehre sind nunmehr entfallen. Bürger in anderen Straßen setzen sich dafür ein, dass deren Wohnstraßen ganz für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Hier darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Daher sollte die jetzige Regelung auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h geändert werden. Sie vergleicht die Situation dieser Straße mit anderen Straßen im Stadtbezirk und nennt beispielhaft die Aachener Straße und Schleckheimer Straße, an denen ebenfalls zahlreiche Familien mit Kindern wohnen und die auf 50 km/h begrenzt sind.

 

Für die Grüne-BF ist die jetzige Situation maßgeblich und gefährlich für Fußgänger, Kinder und Radfahrer; sie schließt sich den Ausführungen der SPD-BF nach einer Tempo-30-Regelung an und unterstützt das Anliegen der Bewohner.

 

Die SPD-BF schlägt vor, im  kleinen Siedlungsbereich „Grüne Eiche“ die Tempo-30-Regelung einzuführen und den weiterführenden, oberen Streckenabschnitt differenzierter zu betrachten. Sie ärgert sich auch über Schnellfahrer und die mangelnde Geschwindigkeitsüberwachung. Der Vergleich der Straße „Grüne Eiche“ mit der Aachener und Schleckheimer Straße ist nicht ganz passend, da diese über separate Gehwege verfügen, die den Fußgängern Sicherheit geben. Mit der belgischen Nachbargemeinde Raeren sollte abgeklärt werden, ob die belgischen Wirtschaftswege zur Andienung der Biogasanlage genutzt werden können.

 

Die CDU-BF betont nochmals, die jetzt ungeregelte Situation einer Regelung zuzuführen, aber mit der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h. Es sollte daher dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt werden. Es wäre sinnvoll, wenn der landwirtschaftliche Verkehr aus dieser Straße herausgehalten werden könnte.

 

Nachdem Frau Dosch sich für die Ausführungen der Bezirksvertretung bedankt, aber auch ihr Unverständnis für die Haltung der CDU-BF ausdrückt, merkt Herr Büchel an, dass die Gemeinde Raeren wohl kaum eine Erschließung der Biogasanlage von belgischer Seite her durchführen wird.

 

Es ergehen folgende

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Beschlüsse:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung bei einer Gegenstimme und drei Stimmenthaltungen zur Kenntnis und beschließt die Ausweisung einer Ortslage für die Kleinsiedlung „Grüne Eiche“.

Der Bürgerantrag aus Oktober 2007 gilt damit als behandelt.

 

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, mit der belgischen Gemeinde Kontakt aufzunehmen und zu prüfen, ob die Biogasanlage an der Straße „Grüne Eiche“ auch über belgische Wirtschaftwege angefahren werden kann.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1725&TOLFDNR=25305&selfaction=print