16.04.2008 - 8 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 782 - Friedho...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zu Beginn der Beratung informiert Herr Büchel, dass der Planungsausschuss seine Beratung zu diesem Thema ebenfalls vertagt hat, um der Bezirksvertretung ihre Empfehlung zu ermöglichen.

 

Für die SPD-BF machen die nunmehr vorgelegten Zahlen über die Anzahl der Bestattungen und der noch vorhandenen Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof Lichtenbusch deutlich, auf eine Friedhofserweiterung verzichten zu können.

 

Nachdem die CDU-BF zum Ausdruck bringt, ihr sind die Zahlen nicht ganz so schlüssig, ergänzt und erläutert Frau Claßen das Freiwerden von weiteren 43 Reihengrabstätten bis zum Jahre 2014.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 782 - Friedhofserweiterung Lichtenbusch – einstimmig zur Kenntnis. Sie stellt aus bezirklicher Sicht fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.

Aus bezirklicher Sicht empfiehlt sie dem Planungsausschuss die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage