06.05.2008 - 4 a. Berichtswesen betreffend Wohnungssuchende- u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Körfer erläuterte die im Dringlichkeitskatalog vorgenommenen wesentlichen Änderungen:

1.         In der bisherigen Nr. 3.5 waren alle Personen/Haushalte mit Niedrigeinkommen und überhöhter             Mietbelastung zusammengefasst; aufgrund der Änderungen in der Sozialgesetzgebung und in den             übergeordneten Statistiken der WfA sind nunmehr in der neuen Nr. 3 b die Personen/Haushalte mit             geringem Einkommen in drei Unterkategorien gegliedert, um die Transferleistungsempfängerhaushalte separat darzustellen.

2.         In der Präambel wird der bisherige Begriff „Belegungsrecht“ ersetzt durch den Begriff „Besetzungsrecht“.             Nach Außerkrafttreten der Überlassungsverordnung nach § 5a Wohnungsbindungsgesetz ist das Dreier-Vorschlagsrecht für alle öffentlich geförderten Mietwohnungen entfallen. Der Fachbereich Wohnen kann bei Erstbezug bzw. bei Freiwerden einer Wohnung den Dringlichkeitskatalog nur noch für ca. 2.000 Wohnungen von insgesamt ca. 15.000 Wohnungen im Rahmen des Besetzungsrechtes anwenden.  Für alle übrigen Wohnungen haben die Eigentümer/Verwaltungen etc. freies Wahlrecht; einzige Voraussetzung ist das

            Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheines.

 

 

Frau Keller stellt fest, dass es bei der Übersicht der Untergebrachten nach Dringlichkeit seit 2003 - 2007 (Anlage 7 des Berichtes) eine ungesunde Entwicklung gebe, da die Unterbringung von Haushalten, die in Dringlichkeitsrang 11 eingestuft seien,  2007 fast 40 % der Untergebrachten, 2003 noch 28 % ausmachen würden. Sie habe ein Problem damit, dass in diesem Bereich bevorzugt die untergebracht würden, die die Hilfe der öffentlichen Hand nicht unmittelbar benötigen würden.

Herr Körfer erläutert hierzu, dass hier alle Untergebrachten aufgeführt seien und der gesamte geförderte Wohnungsmarkt erfasst sei. Er wies auf die eingangs betreffend Besetzungsrecht gemachten Erklärungen hin, die zeigten, dass der konkrete Einflussbereich auf die Belegung freiwerdender Mietwohnungen recht gering sei. In der Belegung von öffentlich geförderten Mietwohnungen sei auch der Erhalt bzw. das Erstreben gemischter sozialer Strukturen zu beachten. Zudem gäbe es  bei gewollter Bevorzugung von Haushalten der dringlicheren Kategorien durchaus häufig Problemstellungen bezüglich der Tragfähigkeit der Miete. Die Mischung mit Haushalten der Dringlichkeitsstufe 11 sei daher sicher ein Stück weit nachvollziehbar.

Frau Keller führte an, dass es dann sinnvoll sei, diese Zahlen mit bzw. ohne Besetzungsrecht auch getrennt auszuweisen.

Herr Becker bemerkt, dass die Zahlen der auf preiswerten Wohnraum angewiesenen Haushalte deutlich steigen würden und die Wohnungen, auf die Einfluss genommen werden könnte, in der Zahl sinken würden. Dies sei langfristig problematisch, auch weil Neubauaktivitäten in dem zum Ausgleich notwendigen Umfange nicht zu erwarten seien. Zudem sei, wie auch in der Fachtagung am 23.04. im Rathaus diskutiert, die Möglichkeit von Bauvorhaben zu erforschen, in denen geförderte und freifinanzierte Mietwohnungen „unter einem Dach“ angeboten würden. Hier sei es notwendig, einen Investor zu finden, der beide Bedürfnisse unter einen Hut bringe. Er sehe den Bericht als Impuls gemeinsam weiter in die mit der Erarbeitung des Aachener Handlungskonzeptes Wohnen begonnene  Richtung zu arbeiten.

Herrn Baal fallen die steigenden Zahlen bei der Wohnungssuchendenstatistik auf und dass weiterhin 90 % in der Kategorie Minderverdienende zu finden sind.

Für ihn stelle sich die Frage, ob dies mit dem 2007 zu verzeichnenden Anstieg der ausländischen Haushalte zusammenhänge. Hier bedürfe es der Beobachtung, ob sich eine Problemstellung entwickele.

Feststehe, dass ein wachsender Bedarf an Wohnungen aller Kategorien , besonders aber an preiswertem Wohnraum, bestehe.

Wenn die Politik den Campus entwickeln und begleiten wolle, liege bei der Stadt Aachen die Verpflichtung, den hieraus erwachsenden zusätzlichen Wohnbedarf zu befriedigen.

 

 

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Beschluss:

Sodann nimmt der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, die Erkenntnisse betreffend Zielgruppen und Bedarfslagen in das Handlungskonzept Wohnen einfließen zu lassen.

Ferner beschließt der Ausschuss den Dringlichkeitskatalog in der von der Verwaltung vorgelegten Neufassung.

 

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Anlagen zur Vorlage

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