07.05.2008 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Schriftliche Fragen liegen nicht vor.

 

In der Sitzung werden folgende Fragen gestellt:

 

a)       An die Verwaltung:

 

Warum habe ich auf meine im Rahmen der Bürgeranhörung Pappelweg/Am Burgberg gemachte Eingabe noch keine Nachricht erhalten?

 

Herr Bänisch erläutert, dass zunächst alle Anregungen gesammelt und ausgewertet werden. Erst am Ende des Verfahrens erhält der Bürger Bescheid.

 

Ggfs. werden Maßnahmen gutachterlich untersucht, um negative Auswirkungen zu vermeiden.

 

b)       An den Bezirksvorsteher:

 

Wie soll verhindert werden, dass an der im Zuge des Neubaugebietes entstehenden Einmündung Lindenweg/neue Zuwegung ein Unfallbrennpunkt entsteht?

 

Bezirksvorsteher Corsten antwortet, dass nach derzeitiger Einschätzung – auch unter Berücksichtigung der Wegnahme des Gehweges - kein Unfallbrennpunkt zu erwarten sei. Es gehe nur um eine relativ geringe Anzahl von Fahrzeugbewegungen. Bei Beachtung der dann geltenden Verkehrsregelung stelle diese Einmündung dann zu anderen vergleichbaren Einmündungsbereichen keine Besonderheit dar.

 

c)       An den Bezirksvorsteher:

 

Wieso schafft man überhaupt eine zusätzliche Anbindung des Wohngebietes an den Lindenweg, wenn es nur um wenige Fahrzeuge geht?

 

Bezirksvorsteher Corsten antwortet, dass dies von Anfang an eine Forderung der Bezirksvertretung war, um eine ausgewogene Verteilung der Verkehre auf Kreuzstraße und Lindenweg zu erzielen.

 

d)       An den Bezirksvorsteher:

 

Wurde im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und damit Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner eine UVP durchgeführt?

 

Bezirksvorsteher Corsten antwortet, dass die Verkehrsproblematik nicht Aufgabe der UVP ist.

 

e)       An den Bezirksvorsteher:

 

Wird der Baumbestand am Alten Friedhof bei dem zu erstellenden Bebauungsplan berücksichtigt?

 

Bezirksvorsteher Corsten antwortet, dass es vorliegend nur um den Bestand einer Eiche gehen könne. Deren Erhaltung werde in Zusammenarbeit mit der Umweltverwaltung geprüft. Ggfs. werde eine Ersatzpflanzung vorgenommen.

 

f)         An den Bezirksvorsteher:

 

Ist es möglich, den für die Fahrbahn sichtbehindernden Bewuchs zurück zu schneiden?

 

Bezirksvorsteher Corsten bejaht die Frage und sagt Weitergabe der Angelegenheit an den Aachener Stadtbetrieb zu.

 

g)       An den Bezirksvorsteher:

 

Können die gut erhaltenen Eichen und Buchen im Planungsgebiet Kreuzstraße geschützt werden?

 

Bezirksvorsteher Corsten antwortet, dass dies im Rahmen der UVP entschieden werde.

 

h)       An den Bezirksvorsteher:

 

Kann die Stadt etwas gegen das Grundwasser unternehmen, das vom Haarberg auf die darunter liegenden Häuser drückt?

 

Bezirksvorsteher Corsten antwortet, dass dies nicht Aufgabe der Stadt sei. Jeder Hauseigentümer sei für sein Haus verantwortlich, hier zum Beispiel durch Vornahme einer Isolierung.

 

i)         An den Bezirksvorsteher:

 

Wie viel Baumbestand wird in dem Planungsgebiet Kreuzstraße erhalten bleiben.

 

Bezirksvorsteher Corsten antwortet, dass die in der Böschung liegenden Bäume gefällt würden. Nach Fertigstellung der Bebauung sei aber die Anpflanzung neuer Bäume vorgesehen.

 

 

 

 

 

                       

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