07.05.2008 - 11 Bebauungsplan Nr. 901 – Kreuzstraße -hier: Aus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausbauplanung für die Herstellung der im Bebauungsplan Nr. 901 festzusetzenden Erschließungsanlagen (Planstraßen 1 – 8) einschließlich Kanalisation im Trennsystem mit Regenrückhaltung, Beleuchtung, Straßenbegleitgrün und öffentliche Grünfläche (Kinderspielplatz) sowie für die erforderlichen Anpassungsarbeiten an der Kreuzstraße und dem Lindenweg im Bereich des Plangebietes zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Nr. 901 (Stand öffentliche Auslegung) die Planung des Ingenieurbüros Dipl. Ing. Günter Geßenich GmbH vom 08.04.2008, Projekt Nr. SP 03, Anlagen 3 und 5 zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Des Weiteren beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Haaren, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Nr. 901 (Stand öffentliche Auslegung) die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche nach ihrer Herstellung im Anschluss an die Übernahme für den öffentlichen Verkehr zu widmen und die Planstraßen 1 – 6 und 8 als verkehrsberuhigten Bereich mit Zeichen 325/326 StVO auszuweisen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1738&TOLFDNR=25921&selfaction=print