19.06.2008 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Frau Ute Malmes, wohnhaft in Aachen, stellt folgende Frage: „Die Nachfrage nach Plätzen in integrativen Lerngruppen an weiterführenden Schulen steigt stetig – zur Zeit werden ca. 116 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Grundschulen im GU unterrichtet – dem gegenüber stehen jedes Jahr nur 8 Plätze in einer integrativen Lerngruppe an der Gesamtschule Brand.

Was unternehmen Sie um diesen Zustand zu verbessern?“

 

Herr Mattes als Vorsitzender des Schulausschusses verweist darauf, dass in der nachfolgenden öffentlichen Sitzung des Schulausschusses unter Tagesordnungspunkt 12 der gemeinsame Unterricht (GU) in Schulen der Stadt Aachen behandelt werden soll. Er verweist auf die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Frau Melanie Häusler, wohnhaft in Aachen stellt die Frage: „ Im Schulgesetz des Landes NRW (§ 1, Abschnitt 1 und 2) steht: „Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg!“ An Rhein und Ruhr besuchen zur Zeit 108.000 Kinder und damit 90% aller behinderten Kinder die Sonderschule und jedes Jahr werden weitere Eltern von den Schulämtern gezwungen, ihre Kinder auch gegen ihren Willen in Sonderschulen zu geben.

Warum werden Eltern gegen ihren Willen gezwungen, ihre behinderten Kinder in eine Schulform zu übergeben, die, wie in begleitenden wissenschaftlichen Untersuchungen nachgewiesen, nicht unbedingt als bester Förderort anzusehen sind?“

 

Auch hier verweist Herr Mattes auf die Beratungen zu Tagesordnungspunkt 12.

 

Frau Kathi Weber, wohnhaft in Aachen, stellt an den Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Mattes folgende Frage: „ Ist es vor leeren Kassen in den öffentlichen Haushalten sinnvoller den Rechtsanspruch auf Integrationshelfer auf dem Rechtsweg gegenüber der Kommune durchzusetzen? Oder besser gemeinsam das Land aufzufordern für ausreichend zieldifferente integrative Plätze an verschiedenen Schulformen zu sorgen?“

 

Diese Forderung an das Land ist nach Ansicht von Herrn Mattes berechtigt, hier ist eine intensive Zusammenarbeit zwischen Land und Kommune gefordert.

 

Frau Lydia Münch, wohnhaft in Aachen, stellt an Herrn Rombey die Frage, wie, insbesondere in Bezug auf das Einhard-Gymnasium, ab dem 01.02.2009 die Übermittagsbetreuung in Gymnasien geregelt werden soll und ob die Stadt besondere Pläne bezüglich des Einhard-Gymnasiums habe.

 

Herr Rombey stellt klar, dass der Landeserlass den Schulträger nicht bindet. Hier ist das Land in der Pflicht, die Finanzierung einer Übermittagsbetreuung zu klären.

 

Der Rat hat die Verwaltung jedoch beauftragt, Betreuungsmaßnahmen am Nachmittag auch im Sekundarbereich zu ermöglichen. Nach den Sommerferien wird eine entsprechende Verwaltungsvorlage erfolgen. Fertige Konzepte kann die Verwaltung jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht liefern.

 

Auf ergänzende Frage von Frau Münch, inwieweit die Schule bei der Organisation der Übermittagsbetreuung seitens der Verwaltung unterstützt wird und inwieweit eine Anbindung des Studienseminars geplant ist, teilt Herr Rombey mit, Planungen seien im Detail noch vorzunehmen. Bezüglich des Seminargebäudes hat die Stadt bereits Kaufwille signalisiert, die Nutzung der Mensa der Fachhochschule ist nicht möglich. Eine endgültige Lösung des Problems kann jedoch zurzeit noch nicht angeboten werden.

 

Frau Friedrun Conrad-Offergeld, wohnhaft in Aachen, stellt an Herrn Mattes folgende Frage: „Welche Maßnahmen unternehmen sie konkret, um alle weiterführenden Regelschulen zu unterstützen, zu informieren und zu ermutigen, sich für integrative Lerngruppen zu öffnen?“

 

Herr Mattes verweist auch hier auf die entsprechenden Beratungen in der sich anschließenden Schulausschusssitzung.

 

Frau Luise Clemens, wohnhaft in Aachen, möchte von Herrn Rombey wissen, inwieweit die Stadt Aachen an die Kindertagesstätten den Auftrag herausgegeben habe, Verträge für unter 3-jährige auswärtige Kinder zu kündigen. Dies erscheint im Hinblick darauf, dass der Rat die Aufnahmen aller Kinder befürwortet hat, unglaubwürdig.

 

Herr Rombey teilt dies bezüglich mit, dass im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) auswärtige Kinder nicht vorgesehen sind. Der Rat der Stadt hat jedoch in seiner Sitzung am 05. März beschlossen, auswärtige Kinder dann aufzunehmen, wenn die entsprechenden Plätze nicht durch Aachener Kinder besetzt werden. Verträge mit Eltern, deren Kinder bereits durch Sondergenehmigung aufgenommen wurden, werden nicht gekündigt.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1744&TOLFDNR=26431&selfaction=print