10.06.2008 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

Reduzieren

Beratung

Frage von Frau Christiane Karban, Clara-Fey-Str. 12, 52066 Aachen an die Verwaltung:

Frau Karban fragt nach, warum man den Rosskastanienbaum am Adalbertsberg nicht in die Planung einbeziehen könne, so dass er erhalten bleibe und die Umgebung bereichere bzw. warum man nicht würdig und respektvoll mit einem lebendigen altehrwürdigen Wahrzeichen des Viertels umgehe, welches für die Bewohner den einzigen hohen grünen Lichtpunkt in diesem sehr verdichteten Viertel darstelle. Ihr stelle sich hier die Frage, warum man nicht kommerzielle und naturschützende Aspekte sinnvoll verbinden könne.

 

Herr Wiezorek antwortet für die Verwaltung, dass auch seitens der Verwaltung geprüft worden sei, die Rosskastanie zu erhalten. Leider habe man jedoch zu dem Ergebnis kommen müssen, dass ein Erhalt im Rahmen der neuen Planung nicht möglich sei. Würde man diesen Baum in der Planung erhalten wollen, dann würde er auf einem Sockel eingehaust in Glas stehen und hätte keine Überlebenschancen. Bei der zu treffenden Entscheidung habe man daher letztlich der städtebaulichen Entwicklung Vorrang einräumen müssen.

 

Frau Beigeordnete Nacken fügt zu den Ausführungen von Herrn Wiezorek hinzu, dass man sich dies auch einmal plastisch vorstellen müsse. Bereits heute sei die Kastanie in einem Hof gefangen. Wenn man versuche, diese im Rahmen der Planung zu erhalten, könne man dies nur, indem man die Kastanie sozusagen in einen Trog setze, der dann in neuer wesentlich höherer Bebauung als derzeit gegeben, stehe. In dieser Umgebung habe die Kastanie keine Lebenschance. Ausdrücklich weist Frau Beigeordnete Nacken darauf hin, dass die Verwaltung wirklich um jeden einzelnen Baum kämpfe. In diesem Fall sei es jedoch nicht möglich gewesen, die Rosskastanie zu erhalten und daher habe man sich dafür entscheiden müssen, den Baum zu fällen und den Investor dafür einen entsprechenden Ausgleich schaffen zu lassen.

 

 

Frage von Herrn Wolfgang Röhlen, Aachen an die Verwaltung:

Herr Röhlen führt zu den Ausführungen von Frau Karban aus, dass der Baum sicherlich eine ökologisch sehr wichtige Funktion habe und symbolisch wie auch identitätsmäßig für das Viertel sehr wichtig sei. Zudem, so Herr Röhlen, müsse man aber leider auch feststellen, dass hier durch das neue Bauvorhaben ein Durchgang privatisiert werde und der Nachbarschaft nicht mehr zur Verfügung stehe. Herr Röhlen fragt dazu nach, wieso diese Entscheidung im Planungsausschuss getroffen werde und nicht durch den Rat der Stadt und wieso aus juristischer Sicht ein Bürgerbegehren ausgeschlossen werde.

 

Frau Beigeordnete Nacken antwortet dazu, dass die Planung zur Gestaltung der Kaiserplatzgalerie verändert worden sei, weil die Bebauung nun eine Etage niedriger geplant worden sei, dafür aber übergreifend bis zur Harscampstraße. Positiv werde hier empfunden, dass die Bebauung eine Etage niedriger sei und damit von Vorteil für die dahinterliegende Bebauung Beeckstraße. Für den Wegfall der Wegeverbindung Adalbertsberg-Kugelbrunnen werde eine neue Zuwegung geschaffen. Als Ersatz sei der Bau einer neuen Planstraße zwischen Adalbertsberg und Harscampstraße beabsichtigt. Dieser Straßenraum werde für den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt (um neuen Durchgangsverkehr zu verhindern) und die Anlieger des Adalbertsbergs könnten die Straße von Süden her weiterhin im Sinne einer Sackgasse mit Wendemöglichkeit befahren, auch wenn der alte Weg wegfalle.

 

Zum förmlichen Bebauungsplanverfahren erklärt Frau Beigeordnete Nacken, dass in der kommenden Sitzung des Planungsausschusses am Donnerstag, dem 12. Juni die Offenlage des Bebauungsplanes beschlossen werden solle. Dies bedeute, dass dann alle Bürgerinnen und Bürger sechs Wochen lang ihre Anregungen und Bedenken formulieren und vortragen könnten. Alle Eingaben sammele und prüfe die Verwaltung und lege sie dann erneut den politischen Gremien mit einer Empfehlung für den Satzungsbeschluss vor. Erst dann würden die politischen Gremien eine Entscheidung treffen. Frau Nacken erklärt, dass damit alle Bürgerinnen und Bürger sehr wohl zu ihrem Recht kämen, Anregungen und Bedenken zu äußern und sich innerhalb der angemessen Frist von sechs Wochen ausgiebig mit dem Verfahren und den Planungsentwürfen zu beschäftigen. Zur Nachfrage, warum Bürgerbegehren juristisch ausgeschlossen würden, antwortet Frau Beigeordnete Nacken, dass Bebauungspläne ihres Wissens keine Bürgerbegehren auslösen würden, weil das Bebauungsplanverfahren sowieso ein offenes transparentes Verfahren mit Bürgerbeteiligung sei. Sie kläre dies gerne jedoch nochmals juristisch ab und sei bereit, diesbezüglich Herrn Röhlen eine Antwort zukommen zu lassen, wenn ihre Aussage nicht zutreffe.

Auf die zusätzliche Nachfrage von Herrn Röhlen, dass er bereits im Vorfeld um Informationen gebeten habe, die seines Erachtens nicht in ausreichender Form beantwortet worden seien und zu dem Einwand, dass er den Eindruck habe, das Verfahren laufe ohne richtige Bürgerbeteiligung ab, antwortet Frau Beigeordnete Nacken nochmals ausdrücklich, dass das Verfahren jetzt kurz vor dem Offenlagebeschluss stehe, der am Donnerstag in der Sitzung des Planungsausschusses gefasst werden solle. Damit werde allen Bürgerinnen und Bürgern 6 Wochen Zeit gegeben, ihre Wünsche und Anregungen oder Bedenken mitzuteilen. Dieses Recht stehe jedem Bürger zu, allerdings habe auch jeder Bürger eine Bringschuld und diese liege nicht bei der Verwaltung.

Bei Bebauungsplänen gebe es ein vorgeschriebenes Verfahren für die Verwaltung, welches bislang konsequent und strikt eingehalten worden sei und sicherlich auch weiterhin eingehalten werde.

 

Frage von Herrn Werner Grief, Aachen-Brand an die Fraktion Bündnis 90 die Grünen, Herrn Dr. Griese:

Herr Grief hat eine Nachfrage zu den Bebauungsplänen Nr. 812 für das Wohngebiet in Kornelimünster-West und den Bebauungsplan Nr. 902 Niederforstbach/Innerer Vennbahnbogen. Seine Nachfrage betrifft den Bedarf an Wohneinheiten. Er führt aus, dass der demographische Wandel, über den ja auch ständig in der Presse berichtet werde, sicherlich allen bekannt sei. Für ihn stelle sich daher die Frage, ob gerade in Außenbereichen der Stadt wirklich Bedarf bestehe, neue Wohneinheiten zu schaffen. Er zweifle an, dass o.a. Gebiete für junge Familien mit Kindern wirklich attraktiv seien, denn seiner Meinung nach hätten diese nicht die notwendigen finanziellen Mittel für Wohnungen in diesem Plangebiet. An die Politik richte er daher die Nachfrage, wie sie sich über den Bedarf an Wohneinheiten in den Wohngebieten informiere. Außerdem fragt er nach, wieso die Politik zustimme, den seinerzeit seines Wissens mit öffentlichen Mitteln angelegten Fuß- und Wanderweg als Verkehrserschließungsstraße zu nutzen. Zusätzlich möchte er noch wissen, wie man zu den Ergebnissen bei beiden Bebauungsplänen zum Thema Lärmschutz komme.

 

Herr Dr. Griese antwortet, dass sich die Politik u.a. darauf verlasse, was sachgerecht von der Verwaltung aufbereitet und geprüft werde. Maßgebend sei sicherlich nicht alleine die Aussage der Investoren. Hinsichtlich des angeführten demographischen Wandels erklärt er, das dieser zweifellos gegeben sei, aber nicht überall pauschal angewendet werden könne. Bekannt sei nämlich auch, dass der demographische Wandel ortsbezogen zu sehen sei. Untersuchungen der Bertelmannsstiftung würden z.B. zeigen, dass trotz der allgemeinen Tendenzen des Schrumpfens die Entwicklung in Hochschulstädten, wie z.B. in Aachen, anders aussehe und man dort sogar zum Teil einen erheblichen Zuzug verzeichnen würde. Außerdem, so Herr Dr. Griese, sei Brand ein sehr attraktives und gut nachgefragtes Wohngebiet. Dies würden auch die Neubauvorhaben Brander Feld oder Rollefer Hof zeigen, die inzwischen komplett bebaut seien. Er könne daher, so Herr Dr. Griese, davon ausgehen, dass sich die Politik fundiert über den Bedarf, der hier im übrigen bestehe, informiert habe.

 

Hinsichtlich der Nachfrage zum Bebauungsplan Niederforstbach/Innerer Vennbahnbogen erklärt Herr Dr. Griese, dass der Hohlweg geschützt werden solle und dass er dazu auch später in der Beratung zu TOP 12 noch weiter ausführen werde.

Auf die Nachfrage von Herrn Grief, dass der Hohlweg in der Nähe des Kalkofenweges hier überhaupt nicht aufgeführt sei, erklärt Herr Dr. Griese, dass es um diesen Weg auch nicht gehe. Hier gehe es um den Laubengang am Vennbahnbogen. Von einem anderen Weg sei ihm nichts bekannt und darüber werde hier wohl auch nicht diskutiert.

 

Weitere Einwohnerfragen liegen nicht vor.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1746&TOLFDNR=26408&selfaction=print