28.08.2008 - 20 Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straß...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Müller (FDP) erklärt sich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Frau Coracino informiert den Ausschuss über das Abstimmungsergebnis der Bezirksvertretung, die einstimmig ihre Empfehlung aussprach.

 

Herr Plum stellt fest, dass die Pläne für eine Bebauung der Joseph-von-Görres-Straße angrenzend an den Hohenzollernplatz schon lange diskutiert werden und sich die Bebauung zum Europaplatz hin unter Berücksichtigung der Planungen für einen Discounter schwierig gestalten. Für die SPD-Fraktion bittet er, in dem Beschluss noch folgende Punkte aufzunehmen:

-           Es soll sichergestellt werden, dass dort, wo nicht gebaut wird, Bäume gepflanzt werden.

-           Der Parkplatz soll begrünt und dadurch optisch aufgelockert werden; dies soll in dem städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

Ansonsten stimme die Fraktion der Bebauungsplanung zu.

 

Für die CDU-Fraktion hat Herr Finkeldei Bedenken. Auch im Architektenbeirat habe eine Diskussion darüber stattgefunden. Die Blockrandbebauung werde zwar zu einer städtebaulichen Aufwertung führen; sie werde aber als problematisch angesehen. Der Bebauungsplan sollte dahingehend noch einmal überdacht werden.

 

Frau Prof. Dr. Schröteler-von-Brandt „versteht“ die Diskussion nicht. Der Bebauungsplan solle Baurecht schaffen; die Einzelheiten könnten vertraglich geregelt werden. Der Offenlagebeschluss sei eine städtebauliche Lösung, die immer verlangt worden ist.

 

Herr Finkeldei sieht die Gefahr, dass hier ein unbefriedigender Zustand festgeschrieben wird, der dann über Jahre bestehen bleibt. Deshalb sei es wichtig festzuschreiben, was im städtebaulichen Vertrag stehen soll.

 

Herr Baal  bewertet die aktuelle Situation auf dem Eckgrundstück, welches seit dem Kriegsende eine Ruine ist, als mangelhaft. Aus diesem Grunde habe man sich frühzeitig  damit beschäftigt, auch im Hinblick auf die Gesamtsituation in diesem Gebiet.

Konkret brauche der Discounter Parkplatz, deshalb sei eine Wohnbebauung wie gegenüber nicht sinnvoll.

Bezogen auf eine Bürgereingabe (siehe S. 473) bat Herr Baal die Verwaltung, unbedingt deutlich zu machen, dass hier nicht mit zweierlei Maß gemessen wird.

 

Herr Plum stimmt dem zu, dass dieser Eindruck nicht entstehen darf. Der jetzige Zustand sei ohne Zweifel mangelhaft; deshalb sei man zu Konzessionen bereit und habe Verständnis für die Einwände des Investors.

 

Frau Nacken erklärt zur Klarstellung, hier bestehe kein rechtliches Problem. Damals habe man eine Kopplung der Blockrandbebauung mit dem Einzelhandel geplant. Jetzt sei die Situation so, dass der Investor dies in Abstimmung mit der Verwaltung nicht mehr weiterverfolge, der Bebauungsplan aber trotzdem die planungsrechtliche Grundlage für die über den Hohenzollernplatz hinaus gehende Blockrandbebauung schaffe. Es werde kein vorhabenbezogener Bebauungsplan, sondern ein Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag erstellt, bei dem der Investor nur einen Teil der Möglichkeiten umsetze.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - in der vorgelegten Fassung.

 

Darüber hinaus beschließt er folgende Ergänzungen:

-           Es sollen Hecken und Bäume entlang der Josef-von-Görres-Straße gepflanzt werden, solange eine Blockrandbebauung fehlt.

-           Der Parkplatz soll begrünt werden.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1764&TOLFDNR=27936&selfaction=print