28.08.2008 - 4 Fahrdienst für behinderte Menschenhier Bericht...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt sagte Herr Beigeordneter Lindgens, dass es im Rahmen der Vorbereitung der Städteregion zu diesem Thema ein Abstimmungsgespräch mit dem Kreis Aachen gab,

mit dem Ergebnis, dass keine Vermögens- sondern nur eine Einkommensüberprüfung erfolgen solle. Dies solle bereits zum 01.09.2008 umgesetzt werden. Die Verwaltung schlage deshalb eine Ergänzung des Beschlussvorschlages um den Satz: „Ab  1.9.2008 wird auf die Prüfung und gfs. Anrechnung des Vermögens verzichtet.“ vor.

 

Frau Scheidt und Frau Schulz begrüßten den Verwaltungsvorschlag, da es aus ihrer Sicht nicht angebracht sei, Menschen mit Behinderung mit einer  Vermögensüberprüfung zu belasten. An die Verwaltung richteten beide die Frage, ob die im Quartal zulässigen 300 km auch angespart werden könnten.

 

Herr Schäfer erinnerte daran, dass die Vermögensüberprüfung seinerzeit unter dem Diktat der Haushaltskonsolidierung beschlossen wurde. Jetzt erst seien die negativen Einflüsse erkennbar und die Verwaltung habe mit dem geänderten Beschlussvorschlag folgerichtig gehandelt.

 

Frau Scheidt erklärte zur Kostengestaltung des Fahrdienstes, dass es für sie unverständlich sei, dass bei einer Gruppenfahrt jeder einzelne Nutzer den vollen Fahrpreis zahlen müsse und nicht eine Aufteilung des Preises erfolge.

 

Hierzu erklärte Herr Schabram, dass im Rahmen einer Ausschreibung die Kosten festgeschrieben würden und der günstigste Anbieter den Zuschlag erhielte. Dabei sei zu berücksichtigen, dass der derzeitige Anbieter nur deshalb so günstig sei könne, weil er solche Gruppenfahrten entsprechend einkalkuliert habe. Die anderen Anbieter lagen immer erheblich über diesem günstigsten Anbieter.

Zur Frage der nicht verbrauchten Kilometerleistungen sagte Herr Schabram, dass mit der Grundsatzregelung eines Bedarfes von 300 km/Quartal dem Bedarfsdeckungsprinzip des SGB XII Rechnung getragen werde. Sollte ein höherer Bedarf bestehen, könne mit einem begründeten Antrag an die Fachabteilung die Genehmigungsfähigkeit des Mehrbedarfs geprüft werde.

 

Auf die Frage von Herrn Müller, welche Einsparung mit dieser Überprüfungsaktion erreicht werden konnte, sagte Herr Schabram, dass die Ersparnis, wie in der Vorlage dargelegt, bei rd 15.000,00 € im Jahr 2008 liegen werde, obwohl viele Bewilligungen bis Juli 2008 liefen und erst bei einer erneuten Beantragung die Einkommensanrechnung greifen könne. Sicher würde das Sparziel jedoch in 2009 realisiert.

 

Dass eine solch geringe Ersparnis im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eingeplant wurde fand Herr Müller zwar verständlich, regte aber mit Blick auf die verbesserte Haushaltslage an, über eine kostenlose Nutzung des Fahrdienstes nachzudenken.

Herr Beigeordneter Lindgens erklärte, dass die Haushaltslage der Stadt nicht gut sei, so dass es keine Verteilungsspielräume gäbe, zumal weiterhin ein strukturelles Defizit bestehe.

 

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Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss einstimmig:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Ab  1.9.2008 wird auf die Prüfung und gfs. Anrechnung des Vermögens verzichtet.

 

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