21.08.2008 - 29 Seilgraben von Großkölnstraße / Alexanderstraße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Anmerkung der Verwaltung zum Protokoll:

 

Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.08.2008 die Abrechnung auf der Grundlage eines gerundeten Beitragssatzes von 3,52 €/ m² Grundstücksfläche unter Berücksichtigung der Ausnutzbarkeit beschlossen.

 

Im Rahmen der Bescheiderteilung wurde festgestellt, dass aus rechtlichen Gründen eine Vergrößerung des Abrechnungsgebietes erfolgen muss mit der Folge, dass sich der gerundete Beitragssatz um 0,21 € auf 3,31 €/ m² Grundstücksfläche unter Berücksichtigung der Ausnutzbarkeit verringert. Die städtischen Einnahmen verringern sich dadurch nicht. Die Berechnung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beschließt auf Grund

S           der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie

S           der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 01.10.1971 in der Fassung des IV. Nachtrages vom 30.06.1988 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 12.07.1988)

die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage Seilgraben von Großkölnstraße / Alexanderstraße bis Minoritenstraße / Martinstraße zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen

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