18.09.2008 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 18.09.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Beratung
Frage von Herrn G., Aachen, an Herrn Plum:
Im Zusammenhang mit dem neu erstellten Rahmenplan für Brand haben Gutachter festgestellt, dass bei der prognostizierten demographischen Entwicklung kein Bedarf für die Realisierung neuer Wohngebiete besteht. Für den Stadtbezirk Brand wurde empfohlen, sich auf die Entwicklung des Ortskerns zu konzentrieren. Für das Brander Feld im Bereich Schagenstraße/ Vennbahnweg wurde bereits seit längerem ein Bebauungsplan angekündigt, der durch die Fachverwaltung im Planungsausschuss vorgestellt werden sollte. Welche Entwicklung bzw. welche Maßnahmen sind derzeit für diesen Bereich geplant?
Die schriftliche Beantwortung der Frage wird zugesagt.
Frage von Frau H. Aachen, an die Verwaltung:
Laut Presseberichten ist eine Erweiterung des bestehenden Windparks mit einer größeren Anzahl von bis zu 190 m hohen Anlagen geplant. Wie gedenkt die Stadt Aachen Sorge dafür zu tragen, dass die Anwohner, die bereits heute unter der additiven Belastung von Windpark und A 4 leiden und die eine Erweiterung als unzumutbar betrachten, vor zusätzlichen Belastungen zu schützen?
Frau Nacken beantwortet die Frage und erläutert, dass die Verwaltung zunächst eine Prüfung weiterer Standorte vorschlage. Grundsätzlich jedoch seien natürlich die maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Frage von Herrn H., Aachen an Frau Nacken:
Ist Ihnen und dem Planungsausschuss der Windkraftanlagenerlass bekannt, nach dem aus Immissionsschutzgründen bestimmte Abstände zur Wohnbebauung einzuhalten sind?
Frau Nacken beantwortet die Frage und stellt klar, dass dieser Erlass ebenso wie alle anderen gesetzlichen Vorgaben Grundlage des Verwaltungshandelns sind.
Zusatzfrage von Herrn H.:
Die Anwohner von Vetschau haben mit den derzeitigen Betreibern des Windparks schlechte Erfahrungen gemacht, die Schattenwurfbelastung ist beispielsweise ein vielfaches über dem Grenzwert, ohne dass hieraus Konsequenzen gezogen werden. Wie stellt sich die Stadt vor, zukünftig mit weiteren Anlagen rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?
Frau Nacken betont nochmals, dass man sich am Anfang eines Prüfverfahrens befinde. Maßgeblich für bestehende als auch für evt. zukünftige Anlagen seien in jedem Fall die gesetzlichen Vorgaben, die im Rahmen der Baugenehmigung Berücksichtigung fänden.