25.09.2008 - 7 Bericht des sozialpsychiatrischen Dienstes

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Dr. Naber berichtete anhand der beigefügten Präsentation über die Arbeit des sozialpsychiatrischen Dienstes des Fachbereichs Gesundheit.

 

Auf die Frage der Ausschussvorsitzenden, Frau Willms, ob der Kreis Aachen ebenfalls über einen sozialpsychiatrischen Dienst verfüge, sagte Herr Dr. Naber, dass jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt einen solchen Dienst einrichten müsse. Der Kreis Aachen verfüge an den 3 Standorten Herzogenrath, Eschweiler und Simmerath über entsprechendes Personal.

 

Herr Schäfer ging davon aus, dass in dieser hektischen Zeit und dem zunehmenden Drogenkonsum die Arbeit des sozialpsychiatrischen Dienstes weiter an Bedeutung gewinnen werde. An Herrn Dr. Naber richtete er die Fragen, ob an Wochenenden weiterhin ein Feuerwehrmann die Einweisung in eine Psychiatrie veranlasse und wie es um einen Kriseninterventionsdienst stehe. Über einen solchen Notdienst habe der Ausschuss schon vor rund 10 Jahren nachgedacht.

 

Hierzu führte Herr Dr. Naber aus, dass für die Unterbringung das Ordnungsamt zuständig sei und diese Aufgabe am Wochenende von der Feuerwehr wahrgenommen werde. Vor der Unterbringung müsse jedoch ein Arzt ein Zeugnis über das Vorliegen einer psychischen Erkrankung ausstellen.

Ein Kriseninterventionsdienst gäbe es nicht, auch wenn dieser wünschenswert wäre, da hierdurch sicher die eine oder andere Einweisung vermieden werden könnte. Dies sei seitens des Fachbereichs aus personellen Gründen nicht umsetzbar. Pro Jahr würden etwa 300 Einweisungen nach dem PsychKG erfolgen. Diese geschehe am Wochenende über den allgemeinen Notdienst der niedergelassenen Ärzte, des Ordnungsamtes und der Feuerwehr. Nach einer Einweisung müsse im Übrigen innerhalb von 24 Stunden ein Richter über die Unterbringung entscheiden, dies erfolge auch am Wochenende durch den Notdienst der Gerichte. Insgesamt habe sich die Einweisungspraxis bewährt, vor allem wenn der Hausarzt des Patienten beteiligt werden konnte.

 

Herr Dr. Plum ergänzte, dass außerhalb der üblichen Dienstzeiten die Feuerwehr die Aufgaben des Ordnungsamtes übernähme. Die gesundheitliche Bewertung erfolge durch den jeweiligen Notarzt und nur für die Unterbringung sorge die Feuerwehr. Die gesundheitliche Beurteilung solle ein psychiatrisch erfahrener Arzt vornehmen; darum werde unmittelbar nach Aufnahme ein zweites Zeugnis in der Notaufnahme des Fachkrankenhauses erstellt. Aus Sicht der Kommune sei die Versorgung psychiatrischer Notfälle zunächst eine Aufgabe der kassenärztlichen Versorgung, ggfs des Rettungsdienstes. Die Kassenärzte sähen einen solchen Dienst jedoch als eine kommunale Aufgabe an, weil eine evtl. notwendig werdende Unterbringung eine hoheitliche Aufgabe sei.

 

Der Sprecher der PSAG, Herr Dr. M. Plum sagte, dass die Richter in der Regel innerhalb von 24 Stunden in den Kliniken erschienen. Sollte ein Richter verhindert sein und sich die Lage des Patienten beruhigt haben, erfolge durch die Klinik eine Abmeldung des Falles. Andernfalls bestehe auch die Möglichkeit einer erneuten Anmeldung des Falles, um die Unterbringungszeit bis zum Eintreffen des Richters zu verlängern. Nach seiner Einschätzung funktioniere das bestehende Verfahren, auch wenn die Einbindung eines fachkundigen Arztes zu einem sehr frühen Zeitpunkt besser wäre.

 

Herr Dr. M. Plum begrüßte als Vertreter der PSAG eine erneute Prüfung eines Kriseninterventionsdienstes ausdrücklich.

 

Frau Scheidt regte an, das Thema Kriseninterventionsdienst mit besonderem Augenmerk auf einen Wochenendnotdienst, noch einmal zu reflektieren. Möglicherweise ließe sich im Rahmen der Städteregion eine Lösung realisieren.

 

Auf die Aussage von Herrn Dr. Naber eingehend, dass der sozialpsychiatrische Dienst auf Meldungen der Familie oder des sozialen Umfeldes reagiere, fragte Frau Schulz, ob der Dienst den Betroffenen zu sich bestelle oder auf diesen zugehe.

 

Hierzu sagte Herr Dr. Naber, dass die Hinweise oft sehr vage seien und deshalb dem Betroffenen zunächst Gelegenheit gegeben werde selbst zu kommen. Je nach Einschätzung des Sachverhaltes werde mit einem zweiten Brief ein Hausbesuch des sozialpsychiatrischen Dienstes angekündigt.

 

Auf die Nachfrage von Frau Schulz, wie es um Menschen mit Migrationshintergrund aussähe, sagte Herr Dr. Naber, dass bei sprachlichen Problemen Angehörige oder Nachbarn beteiligt würden. Insgesamt seien Menschen mit Migrationshintergrund wenig auffällig, was am anders geprägten kulturellen Hintergrund oder anderen Hilfestrukturen in den Herkunftsländern liegen mag. Hinzu käme, dass Selbsthilfe in der Familie erfolge und diese Menschen aufgrund ihrer Sprachprobleme isoliert lebten, somit nicht so schnell auffällig würden.

 

Zur Kinderbetreuung von psychisch Kranken sagte Herr Dr. Naber, in Beantwortung der Frage von Frau Schulz, dass sich das Jugendamt um diese Kinder kümmere und hier eine enge Zusammenarbeit zwischen beiden Fachbereichen erfolge.

 

Die Frage von Frau Behlau, ob es eine Statistik über psychisch kranke Migranten gäbe, wurde von Herrn Dr. Naber verneint.

 

Zum Kriseninterventionsdienst meinte Herr Schultheis, dass hier eine fachlich fundierte Darstellung über die Notwendigkeit einer solchen Einrichtung vorgelegt werden sollte, bevor Herr Dr. M Plum darüber in der PSAG berichte. Der Bericht sollte eine Antwort darauf geben, was eine solche Einrichtung für die Menschen bringe und welche finanziellen Folgen damit verbunden seien.

 

Im Hinblick darauf, dass die Trägerschaft eines Kriseninterventionsdienstes Städteregionsaufgabe sei, schlug Herr Schabram vor, dem Fachbereich Gesundheit den von Herrn Schultheis vorgeschlagenen Prüfauftrag zu erteilen.

 

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Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

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