24.09.2008 - 16 Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 279, des F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

 

Ohne Wortbeitrag nimmt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung der Fluchtlinienpläne Nr. 279 und Nr. 368 sowie des Bebauungsplanes Nr. 535 zur Kenntnis.

Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.

A. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Fluchtlinienplan Nr. 279 aus dem Jahr 1928, der den Planbereich Eupener Straße nördlich des Kreuzungsbereiches Eupener Straße, Salierallee, Ronheider Weg und Weißhausstraße, den Kreuzungsbereich selbst und die geplante Einmündung der Habsburger Allee in die Eupener Straße im Stadtbezirk Aachen-Mitte umfasst, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

B. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Fluchtlinienplan Nr. 368 aus dem Jahr 1953, der den Planbereich süd-östlich der Bahnlinie Aachen - Belgien, südlich der Weißhausstraße, westlich der Eupener Straße und nord-östlich der süd-westlichen Gartenbereiche des Martelenberger Weges im Stadtbezirk Aachen-Mitte umfasst, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

C. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bebauungsplan Nr. 535 aus dem Jahr 1965, der den Planbereich Ronheider Weg im Bereich der südlichen Einmündung des Ronheider Winkels im Stadtbezirk Aachen-Mitte umfasst, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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