24.09.2008 - 15 Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 242, des F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

 

Ohne Wortbeitrag nimmt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung der Fluchtlinienpläne Nr. 242, Nr. 293 und des Bebauungsplanes Nr. 512 zur Kenntnis.

Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.

A. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss für den Fluchtlinienplan Nr. 242 aus dem Jahr 1913, der den Planbereich der Kaiser-Friedrich-Allee (heute Brüsseler Ring) im Bereich nord-westlich der Kreuzung Maria-Theresia-Allee, Kaiser-Friedrich-Allee und Ronheider Weg (heute Ronheider Berg) bis zur Höhe des Colynshofes und die Kreuzung nord-westlich der Bahnlinie Aachen -Belgien selbst im Stadtbezirk Aachen-Mitte umfasst, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

B. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss für den Fluchtlinienplan Nr. 293 aus dem Jahr 1929, der den Planbereich der Lütticher Straße zwischen der Einmündung des Ronheider Weges (heute Ronheider Berg) im Süden und dem Hochgrundhaus im Norden, als auch die Einmündung einer Planstraße in süd-westliche Richtung auf die Lütticher Straße im Stadtbezirk Aachen-Mitte umfasst, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

C. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss für den Bebauungsplan Nr. 512 aus dem Jahr 1963, der den Planbereich östlich des Von-Halfern-Weges, südlich des Gut Steeges und nord-westlich der nord-westlich verlaufenden hinteren Grundstücksgrenzen der Bebauung am Ronheider Berg im Stadtbezirk Aachen-Mitte umfasst, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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