16.12.2008 - 5 Beschlossene Empfehlung einer Veränderungssperr...

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Beratung

Herr Römer (CDU) stellt fest, dass seitens der Verwaltung niemand die Vorlage erläutere. Er entnehme der Vorlage, dass der Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Eilendorf rechtlich nicht existiere. Was nicht existiere, brauche nicht aufgehoben zu werden. Er empfehle, den gewünschten Beschluss der Verwaltung nicht zu fassen. Er möchte in der nächsten Sitzung von der Verwaltung erklärt bekommen, wie sich die Verwaltung verhält, wenn ein Bauprojekt angezeigt werde.

 

Herr Schäfer (SPD) schließt sich den Ausführungen an. Auch er möchte von der Verwaltung nochmals über die rechtliche Situation aufgeklärt werden. Wie wirke sich beispielsweise eine Veränderungssperre auf ein konkretes Bauvorhaben aus?

 

Herr Ziemons weist darauf hin, dass alle Fraktionen der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf schriftlich gefragt worden sind, ob zu diesem Tagesordnungspunkt ein Vertreter des Fachamtes eingeladen werden soll. Keine Fraktion habe dies gewünscht. Der Fachbereich sei deshalb nicht um Anwesenheit zu diesem Tagesordnungspunkt gebeten worden. 

 

Frau Eschweiler (CDU) ist verwirrt über die Verwaltungsvorlage. Sie vermutet, dass Pläne für ein konkretes Bauvorhaben vorliegen.

 

Herr Ziemons erklärt, dies sei ein ganz normaler Vorgang. Das Rechtsamt der Stadt Aachen habe nach der kommunalen Neugliederung im Jahre 1972 in vielen Bebauungsplänen der eingegliederten Gemeinden Rechtsmängel festgestellt, die zum Teil dazu führen, dass die Bebauungspläne rechtsunwirksam und damit aufzuheben sind. Er werde sich aber gerne darum bemühen, für die kommende Sitzung eine zufriedenstellende Erläuterung vorzulegen, die alle Fragen der Bezirksvertretung beantwortet.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt einstimmig, dass in der nächsten Sitzung die Fachverwaltung nochmals die Rechtsmängel des Bebauungsplanes Nr. 8 aufzeigen und außerdem erläutern soll, welche rechtlichen Auswirkungen die beschlossene Veränderungssperre hat.

 

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