11.12.2008 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr Chauvistré, wohnhaft in Aachen, verweist auf ein Schreiben seinerseits vom 03.11.2008. Er bittet zunächst um Mitteilung, wann er mit einer Beantwortung dieses Schreibens rechnen kann, und bittet letztlich um Mitteilung, wann das Internetportal der Stadt Aachen im Hinblick auf die Montessori-Grundschule Reumontstraße mit katholischem Bekenntniszweig aktualisiert wird.

Herr Hahn sichert zu, das angesprochene Schreiben im Januar 2009 schriftlich zu beantworten, eine telefonische Zwischennachricht an Herrn Chauvistré ist bereits nach Eingang erfolgt. Weiterhin sichert Herr Hahn zu, eine Änderung des Internetportals der Stadt Aachen zu veranlassen.

 

Herr Stratmann, wohnhaft in Aachen, verweist auf die Vorlage zu den Grundschulanmeldungen und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen im Schulgesetz sowie die Aussage des Schulentwicklungsplanes Primarstufe, dass dieser jährlich überprüft und angepasst werden soll und bittet Herrn Mattes um Mitteilung, ob er glaube, dass die Verwaltung den Regelungen des Schulgesetzes in diesem Punkt gerecht wird. Des Weiteren bittet er um Mitteilung, auf welcher juristischen Grundlage die Aufnahmeentscheidungen basieren.

Herr Mattes stellt hierzu fest, die Verwaltung werde den Vorgaben im Schulgesetz durchaus gerecht, die Schulentwicklungsplanung wird fortgeführt bzw. angepasst, wenn aktuelle Zahlen vorliegen. Die Aufnahmemöglichkeiten auch an anderen Schulen richten sich zunächst nach dem Rechtsanspruch in Bezug auf die nächstgelegene Schule und bestehen zusätzlich im Rahmen der festgelegten Kapazitäten. Im Übrigen verweist er auf die folgende Diskussion.

 

Frau von Fels, wohnhaft in Aachen, führt aus, warum sie ihr Kind an der GGS Am Höfling angemeldet habe und stellt dar, dass bei Ablehnung einer vierten Eingangsklasse bis zu 30 Kinder je Klasse beschult werden, dies auch im gemeinsamen Unterricht. Sie stellt an Herrn Haase die Frage, wie ein sinnvoller pädagogischer Unterricht aufrechterhalten werden soll, wenn so große Klassen gebildet werden.

Herr Haase begrüßt ausdrücklich die Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts, weist jedoch darauf hin, dass im gemeinsamen Unterricht kein Rechtsanspruch auf kleinere Klassen besteht. Grundsätzlich ist man bestrebt, eine wohnortnahe Versorgung der Grundschulkinder stadtweit zu sichern, dies ist nur dann möglich, wenn die festgelegte Zügigkeit an den einzelnen Schulen erhalten bleibt.

 

Frau Melanie Gerhards, Elternvertreterin der GGS Vaalserquartier, stellt fest, dass den Eltern eine bloße „Versorgung“ ihrer Kinder nicht ausreicht, sondern sie die Grundschule nach bestimmten Kriterien, z.B. Betreuung, pädagogisches Konzept, Engagement der Lehrer und des pädagogischen Personals sowie Schulleitung aussuchen. Sie bittet Frau Roder um Mitteilung, wie es möglich ist, dass an der GGS Vaalserquartier 77 Anmeldungen vorliegen, obwohl diese nur für 23 Kinder die wohnortnächste Schule ist. Außerdem bittet Sie um Mitteilung, ob eine flexiblere Reaktion der Stadt möglich ist, wenn die Elternwünsche artikuliert werden.

Bezüglich des Verhaltens der Eltern kann Frau Roder nur spekulieren. Ob die Stadt den Elternwünschen nachgeben und weitere Eingangsklassen einrichten wird, wird sich aus der folgenden Diskussion ergeben. Frau Roder weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass in allen städtischen Grundschulen eine sehr gute Arbeit geleistet wird und nicht nur bei den Schulen, bei denen nach dem Wahlverhalten der Eltern eine Ausweitung der Zügigkeit in Frage käme.

 

Herr Ulrich Kusch, der auf einen Besuch des Ministerpräsidenten Rütgers in Aachen und dessen Lob für Aachen als Bildungsstadt hinweist, stellt an Herrn Haase die Frage, wie es möglich ist, dass Klassen mit hohen Schülerzahlen gebildet werden und wie man dem gezielten Elternwunsch nach einer bestimmten Schule nachkommen wolle.

Nach Mitteilung von Herrn Haase ist es grundsätzliches Anliegen, ein wohnortnahes Grundschulangebot zu gewährleisten. Bei Überschreitung der festgelegten Zügigkeit in einzelnen Schulen besteht die Gefahr, dass Schulen für den Mittelstand geschaffen werden, während wohnortnahe Schulen nur noch von Schülern frequentiert werden, deren Eltern ihre Kinder nicht zur Schule fahren können. Hier sieht er die Gefahr, dass sich sogenannte „Ghettoschulen“ bilden. Des Weiteren ist bei einer Öffnung der Zügigkeit mittelfristig damit zu rechnen, dass bestimmte Schulen ausgebaut werden müssen, während andere, weniger frequentierte Schulen Leerstände zu verzeichnen haben. Auf entsprechende Nachfrage antwortet er „gute“ und „weniger gute“ Schulen solle es nicht geben, alle Schulen sollen gleich gut sein. Er stellt fest, bei den Grundschulen in städtischer Trägerschaft werde insgesamt gut gearbeitet, das OGS-Angebot ist nahezu flächendeckend.

 

Frau Martina Fey stellt im Hinblick auf die hohen Anmeldezahlen an der GGS Gut Kullen und der GGS Vaalserquartier fest, dass es bei Ablehnung der Anträge auf weitere Eingangsklassen zu überfüllten Klassen kommen wird und stellt an Frau Roder die Frage, ob sie glaube, dass die Schulen Gut Kullen und Vaalserquartier unter diesen Umstände ihre hohe Bildungsqualität noch länger aufrecht erhalten können.

Frau Roder weist in diesem Zusammenhang auf die sich anschließende Diskussion hin und ergänzt, dass die Bandbreite 18 – 30 Schüler aus schulfachlicher Sicht problematisch sei. Sie plädiert für ausgewogene Klassenstärken im Stadtgebiet und weist auf die Alternativen zu einer Klassenstärke von 30 Kindern hin. Möglichkeiten hierzu sind z.B. die Bildung von Lern- und Fördergruppen. Auf Nachfrage stellt sie fest, dass alle Aachener Grundschulen gut arbeiten und nicht nur die 5 Schulen, für die Anträge auf Bildung weiterer Eingangsklassen vorliegen.

 

Frau Doris Kraus, deren Tochter zukünftig die GGS Vaalserquartier besuchen soll, hegt die Befürchtung, dass bei Beibehaltung der Zweizügigkeit ihre Tochter Freunde verlieren wird, weil diese auf andere Schulen gehen. Sie stellt an Herrn Rombey die Frage, wer über Aufnahmen entscheidet und nach welchen Kriterien dies geschieht.

Herr Rombey antwortet dahingehend, dass nach den Regelungen des Schulgesetzes die Schulleitung über die Aufnahme an die Schule entscheidet und verweist auf § 1 der Verordnung über den Bildungsgang Grundschule und den hier festgelegten Kriterienkatalog.

 

Frau Stefanie Classen möchte wissen, wie das Elternwahlrecht und die festgelegten Kapazitäten nach der Ablehnung der Verwaltung behandelt werden. Herr Mattes verweist in diesem Zusammenhang auf die nachfolgenden Beratungen.

 

Frau Alexandra Lünskens, möchte ihr Kind an der GGS Vaalserquartier einschulen lassen und bittet um Mitteilung, warum die Schulleitung die Entscheidung über die Aufnahme treffen soll. Ebenso bittet sie um Mitteilung, warum die Verwaltung nicht von vorne herein Möglichkeiten zur Aufnahme weiterer Kinder schaffen könne.

Für die Verwaltung antwortet Herr Rombey, dass das Schulgesetz in Bezug auf die Aufnahme und die Aufnahmeentscheidung, die letztendlich von der Schulleitung getroffen werde, eindeutig sei. Der Schulträger ist in der Pflicht, gleichförmige Bedingungen für alle städtischen Schulen zu schaffen. So ist z.B. die OGS fast flächendeckend eingerichtet worden. Die Kapazitätsgrenzen der einzelnen Schulen sind durch die Schulentwicklungsplanung vorgegeben. Die Schulleitung ist am ehesten in der Lage, nach den gesetzlich festgelegten Kriterien über die Aufnahme entscheiden. Durch die festgelegte Zügigkeit ist außerdem eine klare Orientierung für Schulleitung und Eltern gegeben.

 

Herr Heinrich Schäfer stellt fest, engagierte Schulen mit hoher Anmeldezahl werden bestraft und nennt als Beispiel die KGS Auf der Hörn, bei der relativ wenige Anmeldungen vorliegen. Er stellt die Frage, warum bei den Schulen mit hoher Anmeldezahl nicht ausnahmsweise Überhangklassen bewilligt werden können, um dem Elternwillen Rechnung zu tragen.

Herr Haase weist darauf hin, dass solche Ausnahmen voraussichtlich in jedem Jahr erforderlich würden.

 

Herr Christian Rother stellt die Frage, welche qualitativen Kriterien bei der Schulentwicklungsplanung angewendet werden und warum nicht eine weitere Zügigkeit möglich ist.

Herr Haase antwortet darauf, als soziales Kriterium werde eine wohnortnahe Beschulung angelegt. Die festgelegte Zügigkeit bezieht sich zunächst auf das soziale Umfeld. Hier gilt vor allen Dingen der Grundsatz, Kindern nicht schon im Grundschulalter weite Schul- und somit Transportwege zuzumuten.

 

Des Weiteren wird von einem Bürger aus Eilendorf die Frage an Herrn Haase gerichtet, welche Alternativen es gebe, wenn sich Eltern bewusst gegen die Anmeldung ihres Kindes an der GGS Brühlstraße entscheiden.

Herr Haase weist darauf hin, der Schulverbund sei beschlossen worden, um den Standort der KGS Barbarastraße erhalten zu können, es sei nicht Ziel, einzelne Schulen zu bestrafen, die bereit sind, einen Schulverbund einzugehen. Die freie Schulwahl der Eltern richtet sich nach der vom Schulträger festgelegten Kapazität.

 

Frau Annette Mertens stellt an Herrn Haase die Frage, ob im Grundschulbereich immer Zweizügigkeit die festgelegte Zügigkeit sei.

Herr Haase weist auf die Schulentwicklungsplanung zur Primarstufe hin, in der der Zügigkeiten zwischen ein- und dreizügig festgelegt seien. Die festgelegte Zügigkeit richtet sich nach dem Schüleraufkommen und der baulichen Ausstattung der Schulen.

 

Frau Luise Clemens bittet Herrn Mattes um Mitteilung, ob bei der Festlegung der Zügigkeit die Beschulung von GU-Kindern eine Rolle spielt.

Herr Mattes teilt mit, bei der Festlegung der Zügigkeit im Grundschulbereich spiele die Beschulung von GU-Kindern keine Rolle.

 

Auf Nachfrage von Frau Julia Frambach teilt Herr Mattes mit, es sei ein guter Vorschlag im Grundschulbereich 24 Schüler pro Klasse für Aachen festzuschreiben. Dies sei jedoch nur dann möglich, wenn alle mitmachen und die Schüler gleichmäßig auf alle Schulen verteilt werden können.

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