13.11.2008 - 5 Satzung über Werbeanlagen im Stadtgebiet Aachen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Fauck erläutert die Vorlage der Verwaltung und informiert den Ausschuss über die Beratungsergebnisse der beteiligten Bezirksvertretungen. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand habe dabei die Anregung gegeben, die Münsterstraße in den Geltungsbereich der Satzung einzubeziehen, in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf  sei angeregt worden, den Bereich Nirmer Straße/ Heckstraße aufzunehmen. Die Verwaltung sehe in diesen Gebieten jedoch eine andere Ausprägung und schlage daher vor, es bei der ursprünglichen Abgrenzung des Geltungsbereiches zu belassen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pathe erläutert Herr Fauck, dass auch das Gewerbegebiet Roder Weg in Richterich nach Auffassung der Verwaltung nicht zu den Bereichen gehöre, die durch eine Satzung geschützt werden müssten.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Entwurf der Satzung über Werbeanlagen im Stadtgebiet Aachen (Außenbezirke) als Satzung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1842&TOLFDNR=29228&selfaction=print