18.11.2008 - 9 Perspektiven zum Ausbau Windenergie-Beauftragun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 18.11.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Nach Aussage von Ratsfrau Lürken handelt es sich
aus Sicht der CDU-Fraktion bei dem Beratungsgegenstand um ein sensibles Thema,
bei dem es in ersten Linie um die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die
Menschen und erst dann um die Auswirkungen auf Flora und Fauna gehen sollte. Insoweit
sehe sie für die Vergabe des Gutachtens zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf.
Auf ihren Einwand, dass die Vergabe an den gleichen Gutachter erfolgen solle,
der bereits vor 14 Jahren ein ornithologisches Gutachten erstellt habe,
erläuterte Herr Wiezorek, dass die Durchführung einer Wiederholungsuntersuchung
aus fachlicher Sicht sinnvoll und notwendig sei, und es sich bei dem zu
beauftragenden Ornithologen um einen
anerkannten Fachmann handele, der, eben weil er bereits das erste
Gutachten erstellt habe, die Gegebenheiten sehr gut kenne und am ehesten in der
Lage sei, die Daten des ersten Gutachtens richtig zu interpretieren. Es gebe
aus Sicht der Verwaltung keinerlei Hinweise, dass das erste Gutachten
tendenziös gewesen sei. Der Verwaltung gehe es insgesamt darum, aus
artenschutzrechtlicher Sicht vor Ort die Entwicklung von Flora und Fauna vor
dem Hintergrund der Einwirkungen des Windparks zu untersuchen. Die Untersuchung
zum jetzigen Zeitpunkt sei sinnvoll, da negative Einwirkungen aus
artenschutzrechtlicher Sicht ein Ausschlusskriterium für eine weitere
Entwicklung der Windkraftnutzung darstellen würde. Frau Nacken ergänzte, dass
das Gutachten auch deswegen kurzfristig vergeben werden solle, da der gesamte
Vegetationszeitraum und auch die Brutzeit der Vögel betrachtet werden solle.
Für die FDP-Fraktion begründete Herr Blum den Einspruch seiner Fraktion gegen die beabsichtigte Auftragsvergabe. Zunächst einmal gebe es in ausreichendem Umfange Gutachten, die sich mit den Auswirkungen von Windkraftanlagen auf den Vogelschutz befassen würden. Diese führten durchweg zu dem Ergebnis, dass die Vogelwelt, insbesondere Greifvögel durch Windkraftanlagen massiv beeinträchtigt würden bis hin zum lokalen Verlust des Lebensraumes für die gesamte Vogelwelt. Herr Blum kritisierte, dass es nach seiner Auffassung offensichtlich weniger um die Interessen der Menschen, als darum gehe, durch das Repowering der Anlagen einen höheren Profit aus den Anlagen zu erzielen. Auch sei keinerlei CO2 – Minderung zu erwarten. Betrachte man die Verteilung der Windkraftanlagen im Bundesgebiet, zeige sich, dass die Dichte in den Küstenländern am höchsten sei. Dort seien sie auch am sinnvollsten.
Ergänzend wies Ratsherr Corsten darauf hin, dass bei der Suche nach geeigneten Flächen für Windkraftanlagen nicht nur die Stadt Aachen, sondern die gesamte Städteregion einzubeziehen sei. Es sei daher nicht einzusehen, dass zum jetzigen Zeitpunkt für einen Standort ein Gutachten veranlasst werde, obwohl dieser als Standort noch gar nicht feststehe. Erst wenn städteregionsweit geeignete Flächen gefunden seien, solle man die Auswirkungen einer möglichen Windkraftnutzung untersuchen. Im Bezug auf den Standort Vetschau glaube er nicht, dass noch Änderungen zu erwarten seien. Daher halte auch er zum jetzigen Zeitpunkt die Auftragsvergabe für nicht erforderlich.
Wie auch Herr Dr. Müggenborg vertrat Ratsherr Rothe die Auffassung, dass es doch sinnvoll sei, zunächst die Auswirkungen auf die Menschen durch Lärm und Schlagschatten zu untersuchen, bevor man sich der Untersuchung von Flora und Fauna zuwende.
Seitens der Verwaltung wies Frau Nacken noch
einmal darauf hin, dass, sollte das Gutachten ergeben, dass aus
Artenschutzgründen ein Ausbau der Windenergie in diesem Raum nicht möglich sei,
sich alle weiteren Untersuchungen diesbezüglich erübrigen würden. Im übrigen
wies sie darauf hin, dass hinsichtlich der Suche weiterer Standorte natürlich
auch Gespräche mit der Parkstad Limburg sowie mit den Nachbargemeinden und dem
Kreis Aachen geführt würden.
Herr Wiezorek unterstrich, dass nicht nur der jetzige Standort Vetschau, sondern der gesamte Raum westlich und nördlich bis zur Grenze insgesamt betrachtet werden solle. Dabei gehe es insbesondere um Arten, die im Zusammenhang mit dem Ausgleich für das Gewerbegebiet Avantis von besonderer Bedeutung seien. Für die SPD-Fraktion betonte Ratsfrau Dr. Wolf, dass es auch Ihrer Fraktion selbstverständlich um die Gesundheit der Menschen gehe. Sie betonte aber, dass derzeit kein konkreter Standort zur Debatte stünde. Im Hinblick auf die Ausführungen von Herrn Blum wies sie darauf hin, dass Anlagen, die einen höheren Ertrag erzielten, sehr wohl zu höheren CO2 -Einsparungen führen würden.
Herr Alt-Küpers erinnerte daran, dass es zu der Zeit, als der Windpark in Vetschau ausgewiesen worden sei, eine Anzahl von Bauanträgen für Einzelanlagen gegeben habe. Durch Bundes- und Landesregelung sei seinerzeit bestimmt worden, dass zur Vermeidung von unrentablen Anlagen Vorranggebiete für die Windkraftnutzung ausgewiesen werden mussten und zwar da, wo die Windausbeute am größten sei. Nur so habe man unrentable Standorte ausschließen können. Bei den damaligen Untersuchungen habe sich der Bereich in Vetschau als besonders geeignet ergeben. Herr Alt-Küpers verwies darauf, dass mit leistungsstarken Windkraftanlagen sehr wohl CO2-Einsparungen zu erzielen seien. Da die Nutzung von Wasserkraft weitgehend ausgeschöpft sei, müsse die Nutzung der Windkraft vorangetrieben werden.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach sich Herr Riße dafür aus, zunächst einmal den Gutachter arbeiten zu lassen. Er wies darauf hin, dass je größer eine Windkraftanlage sei, desto langsamer sich die Rotoren drehen würden. Daher habe sich oftmals gezeigt, dass sich die Vogelwelt mit den Anlagen arrangiert habe. Nach seiner Auffassung sei die Nutzung der Windkraft auch im Binnenland von Bedeutung, da Offshore-Anlagen sehr teuer seien. Auch Herr Riße sah Vorteile in einem Repowering vorhandener Anlagen, weil so keine neuen Standorte erforderlich würden und die vorhandenen besser genutzt werden könnten. Herr Volkmer ergänzte, dass es auch beim Ausbau der Windkraftnutzung um die Menschen gehe, die schließlich den Strom möglichst ohne CO2-Produktion haben möchten.
Schließlich vertrat auch Herr Tentler die Auffassung, dass eine regionale Betrachtung der Auswirkungen der bestehenden Anlagen auf die Vogelwelt sinnvoll sei. Grundsätzlich sei der Betrieb von Windkraftanlagen im Hinblick auf den Klimaschutz sinnvoll, dabei gehe es weniger um wirtschaftliche Aspekte. Gleichwohl verwies Herr Tentler darauf, dass die Einwände der Anwohner ernstgenommen werden müssten und den Problemen nachgegangen werden müsse. Es müssten beispielsweise die Möglichkeiten der Anlagensteuerung genutzt werden, damit die Auswirkungen auf die in der Umgebung lebenden Menschen minimiert würden. Schließlich vertrat er die Auffassung, dass die Stadt im Hinblick auf den Klimaschutz die Verantwortung habe, nutzbare Standorte für die Windkraft auch zu nutzen.