25.06.2008 - 4 Gestaltungssatzung - Sportpark Soers -

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)

 

Beigeordnete Nacken informiert die Mitglieder des Rates der Stadt darüber, dass im Planungsausschuss noch nachträglich in § 11 Abs. 5 die maximale Werbefläche auf den Fensterflächen von Fankneipe und Fanshop von 25 % auf 15 % reduziert wurde und die Fläche für die temporären Kioske des ALRV am Fuße der Fußgängerbrücke um 10 Meter nach hinten versetzt werde. Unter Einbeziehung dieser Veränderungen habe der Planungsausschuss in seiner vorhergehenden Sitzung einstimmig dem Rat die entsprechende Beschlussfassung empfohlen.

 

Bürgermeisterin Ströbele lässt, da weitere Wortmeldungen nicht erfolgen, unter Berücksichtigung dieser Veränderungen über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen einstimmig die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung “Sportpark Soers” unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderungen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses und der Original-Niederschrift beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage