25.06.2008 - 9 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Beigeordnete Nacken informiert kurz über die zuvor im Planungsausschuss ausgesprochene einstimmige Empfehlung zur entsprechenden Beschlussfassung.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Westbahnhof zwischen Süsterfeldstraße und Roermonder Straße.

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Original-Niederschrift beigefügt.

 

 

Mit den besten Feriengrüßen an die Besucherinnen und Besucher schließt der Oberbürgermeister den öffentlichen Teil der Sitzung.

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Anlagen zur Vorlage