25.06.2008 - 8 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt  gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Westbahnhof zwischen Süsterfeldstraße und Roermonder Straße zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1849&TOLFDNR=26622&selfaction=print