25.06.2008 - 3 Gestaltungssatzung - Sportpark Soers -

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann erläutert in kompremierter Form die Satzung und weist auf die geänderte Eintragung der Aufstellflächen im Vorplatz hin.

 

Die von Ratsfrau Schmidt-Promny gestellte Frage wird von Herrn Kriesel beantwortet.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33-36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die als Anlage beigefügte Gestaltungsatzung “Sportpark Soers” zu beschließen. Der Beschluss umfasst auch den Wunsch von Alemannia und ALRV hinsichtlich der vergrößerten Aufstellflächen für Kioske etc. auf dem Vorplatz. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Rat aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33-36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die als Anlage beigefügte Gestaltungsatzung “Sportpark Soers” zu beschließen. Der Beschluss umfasst auch den Wunsch von Alemannia und ALRV hinsichtlich der vergrößerten Aufstellflächen für Kioske etc. auf dem Vorplatz. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1850&TOLFDNR=26584&selfaction=print