30.11.2005 - 3 Haushaltsplanentwurf 2006 und Entwurf des Inves...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Verwaltungshaushalt

 

Zu Beginn der Haushaltsberatungen wies Frau Höller-Radtke darauf hin, dass man durch den Abschluss der Leistungsvereinbarungen in der glücklichen Lage sei, nicht über Kürzungen bei den so genannten freiwilligen Leistungen debattieren zu müssen.  Den  Vereinen und Verbänden bieten die Leistungsvereinbarungen zudem eine große Planungssicherheit.

 

Herr Kourten verwies auf den den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellten und dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Veränderungsnachweis, der mit einer Verbesserung von 2,3 Millionen Euro abschließt. Dieses Ergebnis sei nicht auf Einsparungen im Sinne von Leistungskürzungen zurückzuführen, sondern resultiere aus einer Anpassung wesentlicher Positionen (insbesondere Pflegewohngeld und Ausgaben für Empfänger von Arbeitslosengeld II) an die tatsächlich zu erwartenden Ergebnisse des Jahres 2005.

 

Zu der für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung maßgebenden Haushaltsstelle 1.41500.73000.8 berichtete Herr Kourten, dass der Haushaltsansatz im Vergleich zum Vorjahr eine Ausgabensteigerung in Höhe von 1.9 Mill. Euro vorsehe. Hintergrund dieser Anhebung  sei u. a. die Fallzahlensteigerung in der Zeit von Januar bis Oktober 2005 um 7,16 %. Hierfür gebe es verschiedene Ursachen. So sei bei einigen Personen, die zunächst als erwerbsfähig eingestuft und damit nach dem SGB II leistungsberechtigt waren,  zwischenzeitlich durch amtsärztliche Gutachten die dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt worden. Damit werde ein Leistungsanspruch nach dem SGB XII begründet. Bis zum 31.12.2004 sicherte die Grundsicherung darüber hinaus nicht den gesamten notwendigen Lebensbedarf der berechtigten Personen; der über die Regelleistung zuzüglich Unterkunfts- sowie Heizkosten hinausgehende Bedarf wurde ergänzend nach dem BSHG gewährt. Die nach der Integration in das SGB XII erfolgte armutsfeste Gestaltung der Grundsicherung führe zu einer steigenden Zahl von Anspruchsberechtigten. Schließlich sei bis zum 31.03.2005 jede Person von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit worden, die über ein nur geringes Einkommen verfüge. Seit dem 01.04.2005 hänge der Anspruch auf Gebührenbefreiung jedoch von dem Bezug von Transferleistungen ab. Anders als vor der Gesetzesänderung  werde daher häufig auch die Realisierung nur geringer Leistungsansprüche verfolgt, um weiterhin in den Genuss der Rundfunkgebührenbefreiung zu gelangen.

Neben der steigenden Zahl der Berechtigten sei auch ein Anstieg der monatlichen Netto-Leistung der Grundsicherung um 85,97 Euro festzustellen. Dies sei im Wesentlichen auf die Änderung des Wohngeldrechtes zurückzuführen, wonach für Bezieher von Transferleistungen ab 01.01.2005 kein Anspruch auf Wohngeld mehr bestehe. Darüber hinaus würden nur ca. 36 % des Brutto-Grundsicherungsbedarfs jedes Leistungsberechtigten aus eigenem Einkommen gedeckt. Dies sei auf das im Vergleich zu anderen Kommunen extrem niedrige Rentenniveau – insbesondere von Frauen - in der Region  zurückzuführen.

Abschließend wies Herr Kourten auf die unzureichende Personalausstattung der für die Bearbeitung der Grundsicherungsangelegenheiten zuständigen Arbeitsgruppe hin. Es sei bekannt, dass eine personelle Unterbesetzung in der Leistungsabteilung zu Mehrausgaben führe.

 

Herr Lindgens führte hierzu aus, dass die Personalkosten der Stadt Aachen insgesamt mit 3 Millionen

unterfinanziert seien. Dennoch sei der Hinweis von Herrn Kourten sachgerecht, um den Ausschuss für die mit der personellen Unterbesetzung verbundenen qualitativen und auch materiellen Auswirkungen zu sensibilisieren.

 

Herr Künzer dankte Herrn Kourten für seinen Bericht über die Personengruppe der Grundsicherungs-berechtigten, für die der Ausschuss originär zuständig sei. Es sei notwendig, sich auch zukünftig mit dieser Thematik zu befassen und den Leistungsbeziehern – gegebenenfalls unter Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände – eine Teilnahme am städtischen Leben zu ermöglichen. Unter anderem durch die stagnierenden Renten und den Wegfall des Wohngeldanspruches sei seiner Auffassung nach eine schleichende Verlagerung der Kosten für die Grundsicherung vom Bund auf die Kommunen zu befürchten.

 

Frau Scheidt machte deutlich, dass die steigenden Ausgaben im Grundsicherungsbereich in erster Linie positiv zu bewerten seien. Denn genau hierdurch werde der Gesetzeszweck, die Altersarmut zu vermeiden, erfüllt.

 

Zu den Haushaltsstellen 1.47000.71829 (Leistungsentgelt an Verein zur Förderung des Ehrenamtes) und 1.47000.71836 (Leistungsentgelt an Caritasverband für die Region Aachen-Stadt und Land e. V.) erläuterte Herr Kourten, dass die entsprechenden Leistungsvereinbarungen nur für das Jahr 2005 abgeschlossen worden seien. Man habe sich darauf verständigt, dass beide Partner Kooperations-verhandlungen aufnehmen, so dass es zukünftig vermutlich ein etwas verändertes Angebot geben werde. Da bis heute noch kein Ergebnis vorliege, werde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Haushaltsansätze zugunsten des Sozial- und Gesundheitsausschusses zu sperren.

 

Auf Nachfrage von Herrn Müller erläuterte Herr Kourten, dass die Ausführungen auf Seite 8 der Einladung lediglich wiedergeben, wie der Haushaltsansatz der Haushaltsstelle 1.48200.69100.5 (Leistungsbeteiligung für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs.1 u. 2 SGBII)) errechnet worden sei. Eine Wertung beinhalte diese Vorgehensweise nicht. Sollten im Laufe der weiteren Haushaltsplan-beratungen notwendige Veränderungen festgestellt werden, müsse der Finanzausschuss im Januar 2006 Korrekturen vornehmen.

Die Haushaltsstelle 1.48200.69110.2  (Leistungsbeteiligungen bei sonstigen Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 3 u. 5 SGB II)) beinhalte u. a. die für Umzüge und Mietkautionen  veranschlagten Kosten. Die Kürzung des Ansatzes um weitere 300.000 Euro sei vor dem Hintergrund des seitens des Sozial- und Gesundheitsausschusses beschlossenen Kriterienkataloges erfolgt, da davon auszugehen sei, dass bei Anwendung des Kataloges weniger Umzüge stattfinden werden.

 

Frau Höller-Radtke begrüßte an dieser Stelle nochmals den seitens des Sozial- und Gesundheitsausschusses beschlossenen Kriterienkatalog.

 

Frau Scheidt unterstützte die Ausführungen von Frau Höller-Radtke und betonte, dass es das Ergebnis erfolgreicher Sozialpolitik sei, dass Umzüge nur unter den beschlossenen Voraussetzungen erfolgen müssten.

 

Herr Müller berichtete, einige konkrete Fälle, in denen Alg II-Bezieher zum Umzug aufgefordert worden seien, weiterhin zu verfolgen. Ein abschließendes Urteil könne er sich erst nach Abschluss der noch anhängigen Verfahren bilden.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmte daraufhin den folgenden Unterabschnitten entsprechend dem Haushaltsplanentwurf, dem bereits mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandten Veränderungsnachweis sowie dem weiteren, den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellten und dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Veränderungsnachweis einstimmig zu:

 

 

 

1.40000 – Allgemeine Sozialverwaltung –

1.40500 – Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende –

1.40900 – Lastenausgleichsverwaltung –

1.41000 – Hilfe zum Lebensunterhalt –

1.41100 – Hilfe zur Pflege –

1.41200 – Eingliederungshilfe für Behinderte –

1.41300 – Hilfen zur Gesundheit –

1.41400 – Hilfen in anderen Lebenslagen –

1.41500 – Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbminderung –

1.42000 – Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes –

1.43500 – Soziale Einrichtungen für Wohnungslose –

1.43600 – Soziale Einrichtungen für Aussiedler –

1.43700 – Soziale Einrichtungen für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge –

1.44000 – KOF nach dem BVG ohne Sonderfürsorge – örtlicher Träger –

1.44200 – Sonderfürsorge nach dem BVG –

1.44300 – KOF an Berechtigte nach dem SVG ohne Sonderfürsorge – örtlicher Träger –

1.44700 – KOF an Berechtigte nach dem OEG ohne Sonderfürsorge – örtlicher Träger –

1.44800 – Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz –

1.47000 – Förderung der Wohlfahrtspflege –

1.48200 – Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch –

1.48600 – Vollzug des Betreuungsrechtes –

1.49000 – Krankenversorgung nach Par. 276 und 276a LAG – ohne Tbc-Kranke –

1.49800 – Sonstige soziale Angelegenheiten – örtlicher Träger –

1.50000 – Gesundheitsamt, Medizinal- und Apothekenaufsicht –

1.54000 – Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege –

 

 

Vermögenshaushalt

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmte den folgenden Unterabschnitten entsprechend dem Haushaltsplanentwurf einstimmig zu:

 

9.40500 – Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

9.43700 – Soziale Einrichtungen für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge –

9.44000 – KOF nach dem BVG ohne Sonderfürsorge – örtlicher Träger –

9.44800 – Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz –

9.47000 – Förderung der Wohlfahrtspflege –

9.49800 – Sonstige Angelegenheiten – örtlicher Träger –

9.50000 – Gesundheitsamt, Medizinal- und Apothekenaufsicht –

9.51000 – Krankenhäuser –

 

 

Investitionsprogramm

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmte den folgenden Unterabschnitten entsprechend dem Haushaltsplanentwurf einstimmig zu:

 

9.40500 – Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

9.43700 – Soziale Einrichtungen für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge –

9.44000 – KOF nach dem BVG ohne Sonderfürsorge – örtlicher Träger –

9.44800 – Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz –

9.47000 – Förderung der Wohlfahrtspflege –

9.49800 – Sonstige Angelegenheiten – örtlicher Träger –

9.50000 – Gesundheitsamt, Medizinal- und Apothekenaufsicht –

9.51000 – Krankenhäuser –

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen