27.11.2008 - 5 Rehmviertel;hier: Einrichtung der Bewohnerpark...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Breuer von der CDU- Fraktion äußert sich kritisch über das flächendeckende Bewohnerparken. Es gäbe aber bereits einen Verdrängungseffekt zu Lasten der Anwohner, deren Bedürfnisse im Zweifel berücksichtigt werden müssten. In der Vorlage seien drei Gremien als entscheidungskompetent angegeben worden, obwohl der abschließende Beschluss im Rat gefasst werde. Der Verkehrsauschuss solle daher empfehlend beschließen. Nach Einführung der Bewohnerparkregelung im Rehmviertel müsse wegen des damit eintretenden Verdrängungseffektes auch über das Frankberger Viertel nachgedacht werden.

 

Herr Pabst von der FDP- Fraktion bestätigt die Parkplatzproblematik im Rehmviertel. Daher sei das Vorhaben von seiner Fraktion von Anfang an mitgetragen worden. Grundsätzlich solle das Bewohnerparken nicht weiter räumlich ausgedehnt werden, das Rehmviertel gehöre aber zum bewirtschafteten Bereich dazu. Auf die Frage nach einem Verzicht auf die Höchstparkdauer führt Herr Müller für die Verwaltung aus, dass es sich um ein machbares Element handele, um den Besuchern des Viertels entgegenzukommen. Die Regelung sei bereits in anderen Bewohnerparkbereichen außerhalb des Alleenringes mit Erfolg angewendet worden. Sollte sich dieses Mittel auch im Rehmviertel bewähren, wäre eine Einführung in der gesamten Tarifzone 2 sinnvoll.

 

Herr Jahn von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen freut sich über die Einführung der Bewohnerparkregelung im Rehmviertel, das durch hohen Parkdruck geprägt sei. Bei der vorgeschlagenen Regelung handele es sich um eine flexible Lösung. Den Gewerbetreibenden werde angeraten, sich nochmals mit dem Job-Ticket zu beschäftigen, da das Viertel gut mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen sei. Die Kosten für ein Job-Ticket beliefen sich auf ca. 20,--  € pro Mitarbeiter im Monat.

 

Herr Jansen von der SPD- Fraktion lobt die erstklassige Vorlage der Verwaltung und berichtet über die Erfahrungen mit dem im Viertel ansässigen Stadtsportbund, dessen Mitglieder sich ebenfalls umstellen müssten. Der links am Alleenstreifen gelegene Parkstreifen in der Heinrichsallee (Fahrtrichtung Monheimsallee) müsse ebenfalls in die Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten einbezogen werden.

 

Herr März bestätigt auf eine Einwohnerfrage eingehend den Erhalt von vier Stellungnahmen, wovon zwei in der Vorlage berücksichtig worden seien. Die Unterlagen werden in der Sitzung an die Verwaltung weitergegeben.

 

Der Vorsitzende, Herr Höfken, lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung im Sinne eines Empfehlungsbeschlusses abstimmen.

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

1.Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich "O" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

2.Im Bewohnerparkbereich "O" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "O" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

Die Straßen

- Aretzstraße (zwischen Adalbertsteinweg und Hein-Janssen-Straße)

- Maxstraße

- Oberstraße

- Ottostraße

- Rehmplatz

- Rudolfstraße

- Scheibenstraße

- Sigmundstraße (zwischen Rudolfstraße und Hein-Janssen-Straße)

- Steinkaulstraße und

- Wenzelstraße

werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.

Die Parkstände auf der Heinrichsallee, Jülicher Straße (zwischen Ottostraße und Hein-Janssen-Straße) und Hein-Janssen-Straße werden mit Positivbeschilderung (StVO Z.314) versehen.

3.Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren werden entsprechend der bestehenden Grundsatzregelung festgelegt. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.

4.Sonderparkberechtigt werden:

a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,

b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen

ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

5.Die Sonderparkberechtigung gilt von 0:00 Uhr bis 24:00.

6.Dem Rat der Stadt wird empfohlen, die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "O" nach den unter den Punkten 2. bis 5. genannten Richtlinien zu beschließen.

7.Dem Rat wird empfohlen, die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

8.Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "O" soll schnellstmöglich erfolgen.

9.  Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

10. Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1876&TOLFDNR=29444&selfaction=print