25.03.2009 - 18 Bebauungsplan Nr. 902 - Niederforstbach / Inner...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)

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Beschluss:

Einstimmig beschließt der Rat der Stadt wie folgt:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 902 zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, sämtliche  Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sowie der Offenlage vorgebracht wurden und die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ergänzen:

-      Garagen und Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen, bis zu 2 m hinter der hinteren Baugrenze und auf den hierfür festgesetzten Flächen zulässig.

 

Außerdem beschließt der Rat der Stadt den so geänderten Bebauungsplan Nr. 902 - Niederforstbach / Innerer Bahnbogen – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Münsterstraße und Vennbahnbogen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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