19.08.2009 - 4.2 Überplanmäßige AusgabeBauliche Maßnahmen für OG...

Beschluss:
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die nachfolgende, von Frau Kämmerin Grehling und den Ratsherren Baal, Höfken, Pilgram sowie Ratsfrau Moselage am 23.07.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

"Gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO-NW) in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NW. 2023) in der zurzeit geltenden Fas­sung fassen die Unterzeichnenden die folgende Dringlichkeitsentscheidung:

 

Um die baulichen Arbeiten für die Offene Ganztagsschule der KGS Feldstraße rechtzeitig zum Schul­jah­res­beginn abschließen zu können, werden überplanmäßig im Haushaltsjahr 2009 85.000,00 € bei dem ASK B 03010241-7955004 bereitgestellt. Die Begründung ergibt sich aus den nachstehenden Erläuterungen.

 

 

gez. Grehling                        gez. Baal                        gez. Höfken

Beigeordnete                        Mitglied des Rates                        Mitglied des Rates

 

                        gez. Pilgram                        gez. Moselage

                        Mitglied des Rates                        Mitglied des Rates"

 

 

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