16.09.2009 - 13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 921 - Maria...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine ergänzende Tischvorlage verteilt worden.)

 

Der Oberbürgermeister verweist auf die zwei hierzu versandten Vorlagen sowie die ergänzende Tischvorlage und lässt, da Wortmeldungen nicht erfolgen, über den Beschlussentwurf gemäß Vorlage abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 921 sowie den als Anlage beigefügten Durchführungsvertrag zur Kenntnis.

Er beschließt bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern :

- Ergänzung der Schriftlichen Festsetzung unter Nr. 4.2:

Die Hochgarage ist derart auszuführen und zu bewirtschaften, dass an der benachbarten Wohnbebauung keine erheblichen Lichtimmissionen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes entstehen. Die Brüstungen der Stellplätze sind bis zu einer Höhe von mindestens 1,00 m in lichtundurchlässigen Materialien auszuführen. Im Bereich der Rampen sind raumhohe Elemente aus lichtundurchlässigen Materialien zu verwenden.

Zur Eingrenzung der von der Nutzung der Hochgarage ausgehenden Lichtemissionen wird eine Anfahrung der Geschosse oberhalb des Erdgeschosses in der Zeit von 22.00 - 6.00 Uhr ausgeschlossen.

            Die Beleuchtung der Obergeschosse ist während dieser Zeit nicht zulässig.

 

- Änderung der Schriftlichen Festsetzungen unter Nr. 6:

            Innerhalb der privaten Grünfläche sind mindestens 5 Laubbäume mit einem Stammumfang von jeweils 25 - 30 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind jeweils einheimische und standortgerechte Arten wie Buche (Fagus sylvatica), Traubeneiche (Quercus petrea), Winterlinde (Tilia cordata), Hainbuche (Carpinus betulus) oder Vogelbeere (Sorbus aucuparia) zu verwenden.

 

- Änderung der Schriftlichen Festsetzungen unter Nr. 7:         

In der zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten Fläche innerhalb des Sondergebietes sind mindestens 6 Laubbäume mit einem Stammumfang von jeweils 25 - 30 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Eine Überfahrbarkeit der Fläche ist ausgeschlossen.

Es sind jeweils einheimische und standortgerechte Arten wie Buche (Fagus sylvatica), Traubeneiche (Quercus petrea), Winterlinde (Tilia cordata), Hainbuche (Carpinus betulus) oder Vogelbeere (Sorbus aucuparia) zu verwenden.

 

-                      Vergrößerung der überbaubaren Fläche an der Südwest-Fassade um 0,60 m und an den Ost-Fassaden um max. 0,30 m.

 

Weiterhin beschließt er nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belage, sämtliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt den so geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 921

- Mariabrunnstraße / Parkhaus Luisenhospital – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Mariabrunnstraße, Weberstraße und Boxgraben gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1883&TOLFDNR=33890&selfaction=print