19.03.2009 - 12 Bebauungsplan Nr. 893 - Eupener Straße / Am Cho...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Kriesel nimmt Bezug auf die in der Einwohnerfragestunde angesprochenen Eingaben zu den Grundstücken Diepenbenden Nr. 18, 32 und 36, für die im jetzt vorliegenden Entwurf zusätzliche Baufenster für jeweils ein Einfamilienhaus vorgesehen sind. Sofern der Ausschuss den Eingaben der Bürgerinnen und Bürger folgen wolle und diesen Baufenstern nicht zustimme, würden die Festsetzungen entsprechend der zur Bürgerinformation vorgelegten Planvariante so aussehen, dass für die vorhandenen Gebäude auf diesen Grundstücken zukünftig nicht nur  4 Wohnungen je Wohngebäude  sondern maximal 6 Wohnungen je Wohngebäude errichtet werden können. Die Mindestgrundstücksgröße wäre dann nicht mehr 500 qm, sondern 1000 qm.

 

Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Plum, dass man keine städtebauliche Notwendigkeit für die Festsetzung der zusätzlichen Baufenster sehe, insofern beantrage man zu beschließen, diese Baufenster aus dem Bebauungsplan zu entfernen und die Verwaltung mit der entsprechenden Überarbeitung zu beauftragen. Eine abschließende Beratung könne dann in der nächsten Sitzung erfolgen.

 

Für die CDU-Fraktion legt Herr Finkeldei dar, dass man den Vorschlag der Verwaltung zur Festsetzung der Baufelder durchaus schlüssig und vernünftig finde und daher dem der Bebauungsplanentwurf in der vorgelegten Fassung zustimmen wolle. Für eine Herausnahme der Baufenster sehe man keinen Grund.

 

Für die Fraktion der Grünen erläutert Herr Rau, dass man angesichts der grundsätzlichen Zielsetzung des Bebauungsplanes, nämlich den großzügigen Charakter des Gebietes und die vorhandene Bebauungs- und Grünstruktur zu erhalten, die Variante ohne zusätzliche Baufenster für die städtebaulich geeignetere halte.

 

Für die FDP-Fraktion kündigt Frau Müller an, dass man sich bei der Beschlussfassung enthalten werde.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt, dass auf den Grundstücken Diepenbenden Nr. 18, 32, und 36 keine zusätzlichen Baufenster für die Errichtung je eines Einfamilienhauses festgesetzt werden sollen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan entsprechend zu überarbeiten und dem Ausschuss nochmals zur Beratung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei 8 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1911&TOLFDNR=31279&selfaction=print