19.03.2009 - 5 Satzung über die Erhaltung des Denkmalbereiches...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Für die SPD-Fraktion begrüßt Herr Plum die Vorlage der Verwaltung. Seine Fraktion werde dem Beschlussentwurf zustimmen, zum Einen, da die Ausweisung eines Denkmalbereiches unabdingbare Voraussetzung für die Ausweitung des Weltkulturerbes sei, zum Anderen aber auch, weil man der Überzeugung sei, dass man mit dieser Satzung ein Instrument habe, mit dem die Innenstadt vor negativen Entwicklungen geschützt werden könne. Allerdings befürchte er angesichts der Auflistung der erlaubnispflichtigen Maßnahmen eine Flut von Anträgen und damit auch Arbeit für die Denkmalbehörde, hier müsse man dafür Sorge tragen, dass sich das Verfahren in einem vernünftigen Rahmen bewege und die Innenstadt bei allem notwendigen Schutz entwicklungsfähig bleibe.

 

Für die CDU-Fraktion dankt Herr Finkeldei der Verwaltung für die umfangreiche und ausgesprochen interessante Verwaltungsvorlage. Wichtig sei nun, den Bürgerinnen und Bürgern den übergeordneten Zweck und den Nutzen für die Gesamtstadt zu verdeutlichen und klar zu machen, dass es hier nicht um überflüssige Restriktionen ginge. Der Schutz der historischen Innenstadt sei wichtig, eine museale Innenstadt könne aber nicht das Ziel sein. Entwicklungsmöglichkeiten auch für moderne Architektur müssten in jedem Fall gesichert werden. Mit dem jetzt vorgelegten Satzungsentwurf sehe man beide Aspekte abgedeckt.

 

Für die Fraktion der Grünen schließt sich Herr Rau dem Dank an die Verwaltung an. Mit der historischen Altstadt habe man in Aachen ein Kulturerbe, das es zu schützen gelte, nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass steigende Touristenzahlen die hohe Attraktivität der Innenstadt belegten. Mit der Satzung habe man ein Instrument zur Bewahrung und zur Gestaltung dieses Kulturerbes in der Hand, für die Akzeptanz dieses Instrumentes sei es jedoch enorm wichtig, dass die damit verbundenen Chancen für das Stadtbild und Baukultur deutlich dargestellt würden. Man bitte daher die Verwaltung, neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Offenlage der Satzung auch andere,  Möglichkeiten der Information wie beispielsweise Flyer, Internet etc. zu nutzen. Zudem bitte man darum, den entstehenden bürokratischen Aufwand genau zu beobachten und relativ zeitnah nach Inkrafttreten der Satzung einen Erfahrungsbericht im Ausschuss zu geben, damit man überprüfen könne, ob der Aufwand für das gewählte Verfahren angemessen ist und die gewünschten Ergebnisse erzielt werden.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

Reduzieren

Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt, den Entwurf der Satzung über die Erhaltung des Denkmalbereiches Innenstadt,  gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler NRW, öffentlich auszulegen.   

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1911&TOLFDNR=31348&selfaction=print