19.03.2009 - 16 Bau einer Bühne im Kennedyparkhier: Antrag der...

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Beratung

Frau Ohlmann erläutert ausführlich die aktuelle Situation und stellt die bisherigen Erkenntnisse hinsichtlich eines Vergleichs zwischen stationärer und fest installierter Bühne dar. Sie kündigt an, dass für die nächste Sitzung des Ausschusses eine ausführliche schriftliche Vorlage als Grundlage für die Entscheidung über das weitere Vorgehen erarbeitet werde.

 

Für die Fraktion der Grünen berichtet Herr Rau aus den Beratungen der Lenkungsgruppe Aachen-Ost, die sich deutlich für eine stationäre Bühne ausgesprochen habe. Die Bürger im Ostviertel hätten mit viel Engagement für diese Lösung gekämpft und seien bereit, diese Bühne mit einem „Kümmererkreis“ zu betreuen, letztlich halte man es für die richtige Entscheidung, dem Bürgerwillen an dieser Stelle auch zu folgen. Eine endgültige Entscheidung werde man allerdings erst treffen, wenn die Verwaltung alle entscheidungsrelevanten Fakten vorgelegt habe.

 

Für die CDU-Fraktion betont Herr Baal, dass die grundsätzliche Notwendigkeit einer Bühne im Kennedy-Park unstrittig sei, dennoch habe sich seine Fraktion angesichts des ersten Ausschreibungsergebnisses dafür eingesetzt, die mobile Variante auch aus Kostengründen nochmals ernsthaft zu prüfen. Eindeutiges Ziel sei nach wie vor, dem Wunsch der Bürger nach einer Veranstaltungsmöglichkeit Rechnung zu tragen, allerdings müsse sich die angestrebte Lösung einigermaßen im Kostenrahmen bewegen.

 

Für die SPD-Fraktion vertritt Herr Plum die Auffassung, dass es richtig gewesen sei, die bereits erfolgte Ausschreibung aufgrund der erheblichen Überschreitung des Kostenrahmens aufzuheben, genauso sei es sinnvoll gewesen, den Vorschlag einer mobilen Bühne zu prüfen, angesichts der von Frau Ohlmann vorgetragenen bisherigen Vergleichsergebnisse tendiere er dazu, an der stationären Bühne festzuhalten und eine erneute Ausschreibung durchzuführen. Eine Entscheidung werde man allerdings erst in der nächsten Sitzung treffen können, wenn die angekündigte Beratungsunterlage vorliege.

 

Eine Beschlussfassung zu diesem Punkt erfolgt nicht.

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