30.04.2009 - 17 Bebauungsplan Krefelder Straßehier: Genehmigung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Es ergeht folgender

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Beschluss:

Der Planungsausschuss genehmigt die nachfolgende, von Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden und der Vorsitzenden Frau Verheyen am 01.04.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

„Gemäß § 60 Ab. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) beschließen die beiden Unterzeichner als Oberbürgermeister und als Vorsitzende des Planungsausschusses die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich - Krefelder Straße / Feldchen - und empfehlen dem Rat zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindliches Vorkaufsrechts gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

 

 

gez. Dr. Lindengez. Verheyen

OberbürgermeisterVorsitzende des Planungsausschusses“

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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